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Die Rechnung macht man nicht ohne den Arzt
Wie Tarifverträge zwischen Spital und Krankenkassen aussehen sollen, ist bekannt. Nun informiert der Versicherungsverband, wie mit Belegärzten zu verfahren sei.
, 17. November 2021 um 13:57Hauptproblem: Mangelnde Transparenz
Die Rechnung ohne den Arzt
Fünf Mögliche Vertragskonstrukte
- Ein Vertrag mit dem Spital
- Rahmenvertrag mit Spital plus Anschlussvertrag mit Belegarzt
- Rahmenvertrag zu dritt mit Verweis auf Zusatzverträge
- Tripartiter Vertrag
- Zwei separate Verträge
Renitente Ärzte der Romandie
- Deklaration Mehrleistung gegenüber OKP
- Effektive ärztliche Mehrleistung
- Ausreichende Granularität
- Leistungspakete statt Einzelleistungen
- Unterscheidung halbprivat / privat
- Tatsächlich erbrachte Mehrleistung
- Nachweis ausführender Arzt
- Nachvollziehbare Bewertung
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