Es ist ein Anliegen, gegen das man kaum etwas haben kann. Es ist aber auch ein Ansinnen, das wegen der Partikularinteressen und vor allem wegen des Kantönligeistes nicht vorwärtskommt: Efas – die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen.
Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt der Kanton 55 Prozent der Behandlungskosten und die Krankenkasse die verbleibenden 45 Prozent. Erfolgt aber der Eingriff ambulant, so gehen die Kosten vollumfänglich zulasten der Krankenkasse und damit zulasten der Prämienzahlenden.
Dass diese unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen zu Fehlentwicklungen und Fehlanreizen führt, braucht kaum näher erläutert zu werden.
Kantone zahlen 25 Prozent
Sollen also ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden, muss ein neuer Schlüssel festgelegt werden. Das hat der Nationalrat getan. Gemäss seinem Modell bezahlen die Krankenversicherer alle ambulanten und stationären Leistungen – also auch die stationären Behandlungen in den Spitälern. Dafür erhalten sie jedoch von den Kantonen einen Deckungsbeitrag von rund 25 Prozent. Damit würden die Kantone insgesamt etwa gleich viel bezahlen wie heute. Im Herbst 2019, also bereits vor zweieinhalb Jahren, fand das Modell im Nationalrat eine grosse Mehrheit.
Erst jetzt beschäftigt sich die vorberatende Ständeratskommission mit dem Problem. Warum erst jetzt? Sicher haben Covid-19 und andere Prioritäten wie die AHV- und BVG-Revision zur Verzögerung beigetragen. Ein anderer Grund ist die Opposition der Kantone.
Und die Langzeitpflege?
Denn es gibt da ein gröberes Problem: Was ist mit der Langzeitpflege und der Spitex? Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) fordert explizit, dass die einheitliche Finanzierung auch die Pflegeleistungen von Spitex und Pflegeheime umfasst. Das ist zweifellos sinnvoll, mangels Daten zurzeit aber kaum machbar.
Bundesrat, Nationalrat und – wie es aussieht - auch die vorberatende Kommission des Ständerats sind der Ansicht, dass der Einbezug der Pflegeleistungen erst in einem zweiten Schritt erfolgen kann. Der Bundesrat hat bereits den Auftrag gefasst, eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche auch die Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung einschliesst.
Wer zahlt, will kontrollieren
Die Kantone haben aber noch ein anderes Problem: Sie finden keinen Gefallen daran, sich an den Kosten zu beteiligen, ohne dazu etwas sagen zu dürfen. Bei den stationären Behandlungen ist es ja heute so, dass Spitäler jeweils zwei Rechnungen verschicken: eine der Krankenkasse; eine andere dem Kanton. Es wäre ja ziemlich absurd, wenn man das gleiche von jeder einzelnen Hausärztin verlangen würde.
Der Schwyzer SVP-Ständerat Alex Kuprecht ist Mitglied der ständerätlichen Sozialkommission. Er sagt: «Die Kantone haben heute weder die Kompetenz noch die Kapazität, die Rechnungen zu kontrollieren. Eine Kompromisslösung wird notwendig und muss gefunden werden.»
Josef Dittli ist verhalten optimistisch
Das sieht auch FDP-Ständerat und Curafutura-Präsident Josef Dittli so. Als früherer Finanzdirektor im Kanton Uri versteht er das Anliegen der Gesundheitsdirektoren, die ja dann die Vorlage in den kantonalen Parlamenten rechtfertigen müssen. Deshalb muss man den Kantonen entgegenkommen und ihnen zumindest die Möglichkeit geben, die Abwicklung der Beiträge von den Kantonen an die Krankenversicherer zu überwachen, allenfalls mit Stichproben von Rechnungen.
Josef Dittli gibt sich im Gespräch mit Medinside verhalten optimistisch, ein Modell zu finden, zu dem die Kantone Ja sagen können. Und so könnte die Efas-Vorlage nach seiner Einschätzung spätestens im Herbst 2022 im Ständerat beraten werden.
Was bisher geschah
Ruth Humbel, die profilierteste Gesundheitspolitikerin der Mitte-Partei, reichte 2009 die parlamentarische Initiative ein mit dem sperrigen Titel «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus».
Es ist aber keineswegs so, dass eine einheitliche Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen erst seit 2009 die Politiker beschäftigt. Schon 2004 hatte der Gesundheitsökonom Robert E. Leu von der Uni Bern den Forschungsbericht «Monistische Spitalfinanzierung» erstellt. Der über 100 Seiten starke Bericht ist zu einem Papiertiger verkommen.
2011 haben die Sozialkommissionen beider Räte der Initiative von Ruth Humbel zugestimmt. Darauf wurde die Subkommission «KVG» mit der Erarbeitung eines Erlassentwurfs beauftragt. Die Subkommission war aber noch an vielen anderen Baustellen beschäftigt. Die Behandlungsfrist musste wiederholt verlängert werden, ehe der Bericht der SGK im April 2019 fertigerstellt wurde.
In der Herbstsession 2019 hat der Nationalrat die Gesetzesänderungen zu Efas mit grossem Mehr verabschiedet. Danach sollen künftig ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden, zu 75 Prozent durch die Krankenkassen, zu 25 Prozent durch die Kantone.
Am 26. September 2019 nahmen über ein Dutzend Ärzte-, Pharma-, Gesundheits- und Krankenkassenverbände das Abstimmungsresultat im Nationalrat mit Genugtuung zur Kenntnis und begrüssten in einem Communiqué, «dass sich der Nationalrat nicht durch die Diskussionen über ein Kantonsreferendum beeindrucken liess.» Gleichzeitig äusserten sie die Hoffnung, dass der Ständerat als Zweitrat diese bedeutende Reform rasch vorantreibt, «damit Prämien- und Steuerzahlende dank Effizienzerhöhung entlastet werden.»
Ein frommer Wunsch, wie sich zeigen sollte. Im Unterschied zu den Nationalräten lassen sich die Ständeräte über ein Kantonsreferendum beeindrucken. «Wir brauchen eine mehrheitsfähige Lösung», sagt der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli. «Wenn die Kantone die Vorlage bekämpfen, finden wir beim Volk keine Mehrheit».