Es wurde wiederholt gesagt: Efas, die einheitliche Finanzierung ambulant und stationär, ist der bedeutendeste Reformschritt im Gesundheitswesen seit Einführung des KVG. Nach 14 Jahren Debatte über die
parlamentarische Initiative der ehemaligen CVP-Nationalrätin Ruth Humbel bestehen zwischen beiden Kammern noch sechs Differenzen. In fünf dieser Differenzen ist der Nationalrat am Donnerstagmorgen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.
Eine davon betrifft die
künftige Finanzierung der Vertragsspitäler. Soll der neue Verteilschlüssel auch bei Vertragsspitälern angewendet werden? Sollen also die Kantone rund 26 und die Krankenversicherer rund 74 der Kosten für ambulante wie auch stationäre Behandlungen übernehmen? Oder soll bei Vertragsspitälern der Status quo beibehalten werden, für das der Ständerat einstimmig eintritt?
30'000 Personen
«Die Vertragsspitäler leisten einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsversorgung», erklärte Regine Sauter, FDP-Nationalrätin und Präsidentin des Spitalverbands Hplus. In den Kantonen Zürich, Waadt und Genf würden mehr als 30'000 Personen im Jahr behandelt, was zu einer substanziellen Entlastung der Kantone führe.
Sauter stellte den Antrag, dass die Vertragsspitäler künftig den gleichen Anteil aus der Grundversicherung erhalten wie die Listenspitäler. Wobei dem Bundesrat der Auftrag zu erteilen sei, nach fünf Jahren eine Kostenevaluation vorzunehmen und gegebenenfalls Massnahmen zur Kostendämpfung vorzuschlagen, falls sich die Kosten hier überdurchschnittlich entwickeln sollten.
Mehrkosten: 150 Millionen
Die Spitalvertreterin kam mit ihrem Antrag nicht durch. Denn wie Bundesrat Alain Berset in einem seiner letzten Auftritte im Parlament erklärte, hätte das Anliegen für die Grundversicherung Mehrkosten von 150 Millionen Franken zur Folge.
Darauf wies auch die St. Galler SP-Nationalrätin Barbara Gysi hin. Wobei nach ihrer Einschätzung diese Mehrkosten zulasten der Prämienzahlenden «wohl rasch ansteigen» würden, weil der Anreiz dieser «Rosenpickerspitäler», sich für die Spitalliste zu bewerben, abnähme. Und damit würde eben auch die Spitalplanung der Kantone massiv untergraben.
5:1 für den Ständerat
Aber warum hat nun der Nationalrat bei fünf von sechs Differenzen die Position des Ständerates übernommen? Laut Mitte-Nationalrat Lorenz Hess ist bei Efas die Haltung der Kantone und damit auch jene des Ständerats entscheidend, «weil die Kantone mit der Einführung der gleichen Finanzierung für ambulante und stationäre Leistungen eine neue Zahlungsverantwortung haben.»
Daraus resultiere natürlich auch ein Bedarf an Steuerung und Mitsprache. «Deshalb ist es in diesem Fall tatsächlich gut, wenn wir auf die Positionen des Ständerates einschwenken», sagt Hess, der auch Präsident der Krankenkasse Visana ist.
So besteht nur noch in einem Punkt eine Differenz zum Ständerat, nämlich was die Bedingungen für die definitive Umsetzung respektive Inkraftsetzung und Integration der Pflege betrifft. Gemäss Lorenz Hess ist diese aber so modifiziert worden, dass sie auch für den Ständerat tragbar sein sollte.
Doppelt gemoppelt
Einer der umstrittenen Punkte in der Efas-Debatte ist die Frage der Rechnungskontrolle. «Wenn wir schon zahlen müssen, wollen wir auch kontrollieren können», sagen die Kantone.
Ist es aber wirklich sinnvoll, dass Krankenversicherer wie auch Kantone die Kostenkontrolle vornehmen? Ist das nicht doppelt gemoppelt? Auch in diesem Punkt hat sich der Nationalrat dem Willen der Kantone gebeugt.
«Es gibt sehr viele gute Gründe, weshalb nicht noch eine Rechnungskontrolle bei den Kantonen eingeführt werden sollte», sagt Mitte-Nationalrat Lorenz Hess. «Aufgrund der Tatsache aber, dass wir nicht von einer WZW-Kontrolle, sondern eher von einer formellen Kontrolle sprechen, welche die Kantone durchführen, hat sich die Kommission hier in der Mehrheit dazu durchgerungen, die doppelte Rechnungskontrolle zu akzeptieren.»
FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt wollte das aber nicht akzeptieren und erklärte in seinem Minderheitsantrag: «Wir haben gesagt, jawohl, die Kantone sollen Zugang haben zu den ambulanten Rechnungen. Sie sollen die Möglichkeit haben, anhand dieser Daten zu prüfen, sie können die Spitalplanung verbessern, sie können alles, was in ihrer Verantwortung steht, mit diesen Daten machen», so der Zürcher Gesundheitspolitiker.
«Aber wir wollen nicht, dass die Kantone eine erneute Prüfung vornehmen, eine Einsprachemöglichkeit haben und somit eine neue Kompetenz erhalten; die Ressourcen und das Knowhow dafür liegt bei den Versicherungen.» Silberschmidt ist mit seinem Antrag nicht durchgekommen.