Im vergangenen Frühling beschloss der Luzerner Kantonsrat ein neues Spitalgesetz, das die medizinischen Leistungen an den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals – Wolhusen, Luzern und Sursee – festlegt.
Bereits damals sorgte das neue Gesetz für rot Köpfe, die Luzerner Grünliberalen kündigten das Referendum an. Dieses haben sie nun ergriffen, gemeinsam mit einem zehnköpfigen Referendumskomitee.
Wie die GLP in ihrer heutigen Mitteilung schreibt, sieht sie vor allem die Flexibilität des Gesundheitssystems durch das neue Gesetz gefährdet. Riccarda Schaller, Co-Präsidentin der GLP Kanton Luzern und Mitglied der Kommission für Gesundheit, erklärt: «Damit die Menschen im Kanton im Krankheitsfall gut versorgt sind, müssen die Leistungserbringer ihr Angebot den Entwicklungen anpassen können.»
Mit der starren Festlegung der Leistungen verliere das Kantonsspital die Möglichkeit, auf zukünftige Veränderungen in der Medizin und im Gesundheitswesen zu reagieren.
Als weiteres Argument werden die steigenden Gesundheitskosten genannt. Laut dem Komitee würde eine Annahme des Spitalgesetzes die Steuer- und Prämienzahlerinnen und -zahler noch zusätzlich belasten. Zudem habe sich das bisherige System bewährt. Es sei fahrlässig, das aufs Spiel zu setzen.
Hinter dem Komitee steht – neben der GLP – auch deren Jungpartei, die Jungfreisinnigen, zwei FDP-Kantonsratsmitglieder, der frühere Hausarzt Jürg Kälin, die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG) sowie das Info-Forum Freies Unternehmertum.
Die Sammelfrist für das Referendum beginnt am 10. November. Innerhalb von zwei Monaten müssen 3000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden, um die Vorlage zur Abstimmung zu bringen.
Die Gründe der GLP gegen das Spitalgesetz:
1. Gesundheitskosten im Griff behalten
- Mit dem vorliegenden Spitalgesetz werden die Steuer- und Prämienzahlenden noch mehr belastet, und zwar langfristig.
- Die Finanzierung der Kosten ist nicht geklärt und wird auf die Bevölkerung zurückfallen – sei es als Zahlende von Prämien oder Steuern.
2. Flexibilität, um im ganzen Kanton auch zukünftig Qualität anbieten zu können
- Die medizinische Versorgung verändert sich rasant. Sie wird spezialisierter, digitaler und ambulanter. - Deshalb muss das Leistungsangebot immer wieder dem Bedarf der Bevölkerung angepasst werden und es ist unsinnig, Leistungen pro Spital in einem Gesetz festzuschreiben.
- Zwangsleistungen im Gesetz treiben die Kosten und den Fachkräftemangel in die Höhe und ist deshalb nicht nachhaltig
3. Vorzeigemodell Kanton Luzern nicht gefährden
- Das heutige System funktioniert gut. Der Kanton definiert mindestens alle sechs Jahre zusammen mit den Akteuren im Gesundheitswesen, wie die Versorgung bedarfsgerecht organisiert werden kann. Dieses bewährte System mit einem Gesetz aufs Spiel zu setzen, ist fahrlässig.
- Überall in der Schweiz haben die Spitäler Mühe, sich nachhaltig zu finanzieren. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Spitalgesetz wird sich die finanzielle Lage auch im Kanton Luzern verschärfen. Es ist nicht im Interesse des Kantons Luzern, seine Spitäler mit unnötigen Vorgaben ausbluten zu lassen.