Ein erster Expertenbericht zu den Umständen des Abgangs des ehemaligen CEO der Solothurner Spitäler sowie weiterer Führungskräfte liegt nun vor. Das Fazit lautet: «Die Solothurner Spitäler AG hat bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen die Handlungsspielräume korrekt genutzt». Dies teilt
die Staatskanzlei mit.
Bei der Ausrichtung von Funktionszulagen bestehe hingegen Klärungsbedarf. «Der Regierungsrat hat diese Woche den Auftrag zu vertieften Abklärungen und für ein neues Aufsichtskonzept erteilt», heisst es weiter.
Im Juli vergangenen Jahres hatte der Regierungsrat den Verwaltungsrat der Solothurner Spitäler damit beauftragt, die Einhaltung der personalrechtlichen Vorschriften für das Führungspersonal zu prüfen. Ein unabhängiges Gutachten sollte klären, ob die Regelung der Personalangelegenheiten im zulässigen Rahmen erfolgte oder ob dabei Kompetenzen überschritten wurden.
Trotz ihrer Organisation als eigenständige Aktiengesellschaft unterliegt die soH dem kantonalen Personalrecht.
CEO kassierte weiter
Konkret geht es vor allem um den Abgang des ehemaligen CEO Martin Häusermann. Dieser war zehn Jahre lang Chef der Solothurner Spitäler und wurde Ende Januar
offiziell verabschiedet. Soweit nichts Aussergewöhnliches. Allerdings recherchierte die
«Solothurner Zeitung» dann, dass
Häusermann weiterhin Lohn erhält – bis er im November das offizielle AHV-Alter erreicht hat.
Hinzu kam ein weiterer Punkt: Nebst seinem Gehalt von rund 340'000 Franken kamen bei Häusermann über Jahre noch zusätzlich spezielle «Funktionszulagen» hinzu. Dies etwa dafür, dass er in Personalunion auch lange die Direktion des Bürgerspitals in Solothurn führte.
Der von der soH in Auftrag gegebene Expertenbericht der Zürcher Kanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte kommt nun zum Schluss, dass «weder bei Kündigungen, bei einvernehmlichen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen noch bei besoldeten Freistellungen von einer rechtswidrigen Praxis oder einer unangemessenen Handhabung der personalrechtlichen Vorschriften auszugehen ist». Rechtsanwalt Ralph Trümpler hatte die Abgänge im oberen Kader auf fünf Jahre zurück untersucht.
Er hält fest, dass die wenigen Fälle nachvollziehbar waren, in denen – wie beim ehemaligen CEO Martin Häusermann – eine längere, besoldete Freistellung von mehr als drei Monaten vereinbart wurde.
Das Ausrichten von Funktions- und Marktzulagen beurteilt der Expertenbericht jedoch anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen als kritisch. Insbesondere würden sich Fragen der korrekten Kompetenzausübung und zur Verknüpfung von Funktions- und Marktzulagen stellen. In diesem Bereich seien die Klärung von Auslegungs- und Rechtsanwendungsfragen und weitere Untersuchungen nötig.
Skepsis und weitere Abklärungen
Eine abschliessende Beurteilung der Situation bei der soH sei gestützt auf diesen Expertenbericht daher nicht möglich, heisst es vom Kanton – «weitere Abklärungen durch externe Expertinnen oder Experten sind erforderlich».
Der Regierungsrat hat darum dem Personalamt verschiedene Aufträge erteilt: etwa zur Auslegung personalrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufsicht und zu Rollen der soH und des Kantons. Das Personalamt wird die Funktions- und Marktzulagen, die Einhaltung weiterer personalrechtlicher Bestimmungen und den Informationsfluss zum Kanton vertiefter prüfen lassen.
Zudem werde eine externe Expertenstelle ein Aufsichtskonzept erarbeiten. Darin werden die Verantwortlichkeiten, Kompetenzen, Aufgaben und Abläufe neu geregelt. Damit will der Regierungsrat sicherstellen, dass die personalrechtlichen Bestimmungen sowohl in der Verwaltung wie auch in den dezentralen Anstellungsbehörden einheitlich angewandt werden.