Auch die Bündner Regierung baut einen Rettungsschirm für Spitäler

Die Überlegung: Die Spitäler verdienen zu wenig. Zugleich sind sie nicht kreditwürdig. Also muss der Kanton einspringen.

, 5. Juli 2024 um 07:42
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Akutspitäler in Graubünden  |  Bild: Google Earth / Bearbeitung Medinside
Die Kantonsregierung in Chur möchte eine gesetzliche Grundlage schaffen, um Regionalspitäler finanziell zu stützen. Konkret soll der Kanton Darlehen an die Betriebe vergeben können; dies ist derzeit gesetzlich nicht vorgesehen.
Die dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, aber auch die Zentrumsversorgung sei heute bedroht, argumentiert der Regierungsrat: «Der Grossteil der Spitäler hat in zunehmendem Ausmass Verluste in der Betriebsrechnung (negativer Cashflow) zu verzeichnen und ist nicht mehr in der Lage, die für die Instandhaltung und Erneuerung der Immobilien, der Medizintechnik und der diagnostischen Geräte und Instrumente notwendigen Investitionen zu finanzieren.»
Auf der Gegenseite kommt die Regierung zu einem klaren Befund: Die Spitäler sind momentan nicht kreditwürdig – weshalb sie ihre Liquidität nicht auf dem Kapitalmarkt sichern können. Zugleich sei eine dezentrale Versorgung unabdingbar für den Gebirgs- und Tourismuskanton.

Geld gegen Massnahmenplan

Deshalb wird nun das kantonale Justizdepartement an einer gesetzlichen Grundlage für solche Stützungs-Gelder formulieren. «Zweck der Darlehen soll sein, die Eigenkapitalquote der Bündner Spitäler zu erhöhen, was ihnen in der Folge ermöglichen sollte, Anleihen am Kapitalmarkt zu vertretbaren Bedingungen aufzunehmen», argumentiert die Regierung in Chur weiter. Die Darlehen würden aber an die Voraussetzung geknüpft, dass die betreffenden Spitäler einen Turnaround-Plan erstellen.
In einem ähnlichen Schritt hatte das Berner Kantonsparlament jüngst einen Kreditrahmen von 100 Millionen Franken bewilligt: Damit darf die Regierung kurzfristig Darlehen oder Bürgschaften für finanziell angeschlagene Spitäler gewähren.
Berns Grosser Rat legte dabei auch fest, dass ein Spital nur dann gestützt werden darf, wenn die Versorgungssicherheit der Bevölkerung unmittelbar durch einen Konkurs bedroht wäre. Ferner dürfte das betroffene Unternehmen in dieser Phase keine Dividenden ausschütten – und keine Gehälter auszahlen, «die über dem Marktüblichen liegen».


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