Atomkraftwerk-Betreiber müssen Jodtabletten zahlen

Der Bundesrat will AKW-Betreiber per Gesetz zur Verteilung von Jodtabletten verpflichten.

, 27. November 2024 um 14:35
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Jodtabletten sollen verhindern, dass sich über die Luft aufgenommenes radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert. | zvg
Die Betreiber von Atomkraftwerken sollen künftig mit einem Gesetz dazu verpflichtet werden, die Kosten für die Verteilung von Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern rund um ein Werk zu übernehmen.

Betreiber wollten nur 20 Kilometer-Radius

Vier schweizerische Kernkraftwerkbetreiber haben sich bis vor Bundesgericht dagegen gewehrt, dass sie Kosten für die Kosten für Jodtabletten-Versorgung in einem so weiten Umkreis tragen sollen. Sie wollten bei 20 Kilometer bleiben, wie das ursrprünglich vorgesehen war.
Das Bundesgericht entschied zwar nicht über die Grösse des Radius, stellte aber fest, dass der Bund grundsätzlich gar keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Verpflichtung habe.

Nach Verursacherprinzip

Nun will der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz dem Parlament vorlegen. «Das im Strahlenschutzgesetz verankerte Verursacherprinzip steht für den Grundsatz, dass die Kosten für Strahlenschutzmassnahmen von demjenigen übernommen werden müssen, der sie notwendig gemacht hat», begründet der Bundesrat in einer Mitteilung seine Vorhaben.
Künftig soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Umkreis um ein KKW festzulegen, in welchem die Betreiber die vollen Kosten tragen sollen. Gegenwärtig liegt dieser Umkreis bei 50 Kilometern. Ausserhalb dieses Umkreises werden die Kosten zur Hälfte von den KKW-Betreibern und zur Hälfte vom Bund, den Kantonen und Gemeinden getragen.
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