Zulassungsbeschränkung: Ankündigung eines Chaos

Für die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten sind seit dem 1. Juli die Kantone zuständig. Sie sorgt für Unmut bei Ärzten und Spitälern.

, 12. Juli 2023 um 08:28
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Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister hätte sich für die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten eine Bundesbestimmung gewünscht, die ohne zusätzliche kantonale Gesetze direkt umsetzbar ist. | www.zg.ch
«Viele Leute wissen nicht, dass die meisten Kosten in den Kantonen entstehen», sagt der frühere Krankenkassenmanager Otto Bitterli hier im Interview. Also wenn die Kantone schon für die Kosten aufkommen müssen, sollen sie sie auch steuern können.
Auf dieser Prämisse fusst die Regelung, dass nicht der Bund, sondern die Kantone die Höchstzahl der Ärzte zu regulieren haben. Das hat das Bundesparlament vor drei Jahren beschlossen.
Seit Anfang Juli ist die neue Bestimmung in Kraft - oder sollte in Kraft sein. Etliche Kantone sind noch nicht bereit. Ihnen fehlt die gesetzliche Grundlage, wie die NZZ schreibt. Sie schreibt gar von einem «Aufruhr bei Ärzten und Spitälern».

«Sehr unbefriedigende Situation»

Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister spricht von einer «sehr unbefriedigenden Situation». Das hätte womöglich vermieden werden können, wenn der Bund den Kantonen klarere Wegweisungen gegeben hätte. «Ich hätte mir eine Bundesbestimmung gewünscht, die ohne zusätzliche kantonale Gesetze direkt umsetzbar ist. Leider haben wir für dieses Anliegen kein Gehör gefunden», wird Martin Pfister in der NZZ zitiert.
Der Kanton Zürich beispielsweise wollte die Zahl der Kardiologen, Radiologen, Urologen sowie orthopädischen Chirurgen auf dem Verordnungsweg einschränken. Neue Ärzte wären nur dann in diesen Fachgebieten zugelassen, wenn sie einen entsprechenden Facharzt ersetzen.

Zürcher Spitäler wehren sich

Der Verband Zürcher Krankenhäuser hält wenig bis gar nichts von diesem Vorgehen: «Die Vorlage widerspricht einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung, wirkt lohn- und kostentreibend, schwächt den inländischen Nachwuchs und hemmt die Verlagerung von stationär zu ambulant.»
So verweist der Zürcher Spitalverband auf ein Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023. Es zeige, dass es ohne gesetzliche Grundlage nicht gehe. So will nun die Zürcher Behörde ebenfalls einen Gesetzesentwurf erarbeiten und ihn dem Kantonsparlament vorlegen.

Zug macht Nägel mit Köpfen

«Am selben Tag, als Zürich die Verschiebung der Zulassungsbeschränkung bekanntgab, machte Zug Nägel mit Köpfen», weiss die NZZ. Dort wird die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in nicht weniger als elf Fachgebieten beschränkt. Darunter in Chirurgie, Gynäkologie und Augenheilkunde.
Im Kanton Genf hat die Regierung schon im Herbst gleich für sämtliche Disziplinen Höchstzahlen beschlossen. In Neuenburg sind sieben Fachrichtungen mit Höchstzahlen belegt worden.
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