Gemäss einer Schätzung des Kantons Zürich müssen die Zürcher Listen- und Vertragsspitäler aufgrund der Coronakrise mit Mindereinnahmen in der Grössenordnung von geschätzt rund 380 Millionen Franken rechnen. Wie der Zürcher Regierungsrat am Freitag bekanntgegeben hat, will der Kanton den Spitälern nun finanziell unter die Arme greifen.
Manche Spitäler würden bald in Schieflage geraten
Dazu hat er ein Massnahmenpaket in der Höhe von 305 Millionen Franken verabschiedet. Davon sollen 135 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen geleistet werden. 110 Millionen Franken könnten aus dem bestehenden Budget der Gesundheitsdirektion geleistet werden - für 25 Millionen brauche es ein Nachtragskredit.
Damit trage der Kanton 39 Prozent der im Rahmen der Grundversicherung anfallenden Ertragsausfälle, schreibt die Regierung dazu. Darüber hinaus würden den Spitälern im Umfang von 170 Millionen Franken Darlehen gewährt. Auch dazu sind entsprechende Nachtragskredite erforderlich.
Ohne die Hilfe würde verschiedene Spitäler aufgrund der Ertragsausfälle bereits im zweiten Halbjahr 2020 vor grösseren Herausforderungen stehen, schreibt die Regierung weiter. Mit dem Massnahmenpaket solle sichergestellt werden, dass Leistungserbringer nicht in eine kritische oder gar existenzbedrohende Lage geraten. Mit den Hilfspaket wolle man den Spitälern zudem Planungssicherheit geben.
Kanton nimmt Krankenkassen und Bund in die Pflicht
Der Kanton Zürich hofft auch auf Gelder von Bund und Krankenkassen. O-Ton: «Es besteht seitens des Kantons Zürich die klare Erwartung, dass der Bund und die Krankenkassen in substanziellem Ausmass mithelfen, die finanziellen Folgen der Pandemie für die Spitäler zu bewältigen.»
Die Massnahmen im Detail
Das Massnahmenpaket umfasst folgende vier Punkte (Auszug aus der Mitteilung der Regierung):
- Der Kanton beteiligt sich an Ertragsausfällen, welche bei den Listen- und Vertragsspitälern des Kantons Zürich entstanden sind, weil stationäre Behandlungen nicht erbracht werden konnten. Ambulante Behandlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Ertragsausfälle müssen auf nicht durchgeführte Behandlungen zurückzuführen sein, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder der Invalidenversicherung abzurechnen vom Kanton zu tragen gewesen wären.
- Der Kanton leistet Beiträge an die Zusatzkosten der Listen- und Vertragsspitäler, welche zur Vorbereitung auf die Pandemie in den Monaten Februar bis April des Jahres 2020 getätigt wurden und an einem Standort im Kanton Zürich angefallen sind. Die Beitragshöhe entspricht grundsätzlich 100 Prozent der Kosten. Beiträge werden aber höchstens in dem Ausmass geleistet, als den Kosten kein Ertrag gegenübersteht.
- Wo der Kanton keine Finanzierungsverantwortung hat, so beim Anteil von 45 Prozent der Krankenkassen bei stationären und 100 Prozent bei den ambulanten Behandlungen sowie bei solchen, welche von der Unfall- und der Militärversicherung sowie von Zusatzversicherungen getragen werden, ist er bereit, rückzahlbare Darlehen oder Bürgschaften (bei Letzteren in der Höhe von 90 Prozent entsprechender Bankdarlehen).
- Weil die Spitäler die Mittel rasch benötigen, werden ihnen im laufenden Jahr Akontozahlungen in der Höhe von 80 Prozent der geschätzten Beiträge gewährt