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Neue Notfalltarife im Tardoc: Einigung erzielt
Ab Januar 2026 soll eine neue Regelung für Notfallleistungen gelten. Sie soll die ambulante Versorgung stärken und Rechtssicherheit schaffen.
, 20. Februar 2025 um 14:50- Notfallpauschalen dürfen jederzeit abgerechnet werden, sofern die tarifliche Definition eines Notfalls erfüllt ist. Das gilt auch für angestellte Ärzte in haus- und kinderärztlichen Praxen
- Permanencen dürfen während der regulären Öffnungszeiten tagsüber keine Dringlichkeitspauschalen mehr abrechnen: Sie können die Pauschalen unter der Woche bis 19 Uhr und am Samstag bis 12 Uhr nicht verrechnen.
- Für Dringlichkeit nach 19 Uhr und an Wochenenden gibt es keine Einschränkungen. Gesundheitsfachpersonen entscheiden vor der Behandlung, ob ein Notfall oder eine Dringlichkeit vorliegt.
Tariflösung
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