Dass die Umsetzung der Pflegeinitiative keineswegs eine klare Sache ist, zeigen die jüngsten Debatten in den Kantonsparlamenten. Man ist sich ja schon einig, dass etwas unternommen werden muss gegen den drohenden Personalmangel, so wie das die Pflegeinitiative gefordert hat. Und auch, dass für die Ausbildung in der Pflege Geld aufgeworfen werden muss.
Aber wieviel? In St. Gallen ist das Kantonsparlament da eher vorsichtig.
Denn auch die St. Galler stimmten – wie zuvor schon mehrere Kantone – dafür, dass der Staat die Pflegefachleute in Ausbildung finanziell unterstützt. Gut 100 Millionen Franken hatte die Regierung für die nächsten acht Jahre dafür vorgesehen. Pro Person in Ausbildung, so die Berechnung, wäre mit Beiträgen zwischen 25’000 und 40’000 Franken zu rechnen.
In der Kantonsratsdebatte von diesem Montag und Dienstag forderten aber FDP und SVP, dass Rückzahlungen eingebaut werden. «Wir wollen kein bedingungsloses Grundeinkommen», sagte FDP-Präsident
laut dem «Tagblatt» in der Debatte: «Auf Staatskosten ausgebildete Berufsleute sollen eine gewisse Zeit im Beruf verweilen müssen.» Und SVP-Kantonsrat Bruno Dudli erinnerte daran, dass andere Berufsgruppen von solchen Bedingungen «nur träumen könnten».
Der zuständige Regierungschef Bruno Damann redete zwar entschlossen gegen die Idee an, dass die Ausbildungsbeiträge abbezahlt werden müssten – es sei ja wohl nicht der Sinn, dass sich die jungen Pflegefachleute verschulden. Und: Die Nachbarkantone hätten auch keine derartige Einschränkung; St. Gallen riskiere also, dass das dringend benötigte Pflegepersonal auf andere Gegenden ausweicht. Ohnehin wäre so eine Rückzahlungs-Pflicht schlicht ein «Bürokratie-Monster.»
Es half aber nichts:
Das Parlament beschloss nicht nur, die Ausbildungsbeiträge auf 20’000 bis 30’000 Franken zu kürzen. Sondern auch, dass Pflegefach-Studierende bei einem Abbruch die Hälfte der ausbezahlten Beiträge zurückerstatten müssen; und dass die Geldempfänger nach dem Abschluss zwei Jahre lang «lückenlos als Pflegefachperson in der Schweiz» tätig sein müssen – sonst wird ebenfalls eine Rückzahlung fällig. Allerdings: Das ganze Paket muss noch vors Volk.
Ausbildungspflicht für Spitäler?
Soeben auch
verkündeten auch die Zentralschweizer Kantone wie es mit der Umsetzung der Pflegeinitiative weitergehen soll. Ein Hauptthema dabei: Wie lässt sich der Bedarf an Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege-Personal sichern?
Zuvor schon hatten sich die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der sechs Kantone verpflichtet, die praktische Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen zu fördern, Studierende mit Ausbildungsbeiträgen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu unterstützen sowie die Zahl der Ausbildungsplätze an HF und Fachhochschulen zu erhöhen. Allerdings zeigten sich nun grosse Unterschiede bei Ausbildung in den drei Berufsgruppen Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege – aber auch zwischen den Zentralschweizer Spitälern.
«Insbesondere in der Notfallpflege, aber auch in der Intensivpflege wird das Ausbildungspotenzial in den meisten Spitälern nicht ausgeschöpft», so das Resümee der Gesundheitsdirektoren.
Die Kantone prüfen deshalb, ob eine Ausbildungspflicht spezifisch für diese drei Berufsgruppen eingeführt werden soll; der Kanton Zug kennt diese Pflicht bereits.
Bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen hätten die meisten Spitäler einen Schritt vorwärts gemacht, so ein weiterer Befund des GD-Treffens in Sarnen – wobei insbesondere die verbesserten Entschädigungen für Wochenend- und Nachtarbeit in der Pflege genannt werden. «Weitere Schritte sind jedoch notwendig.»