Die Rehaklinik Bellikon hat auf der Überwachungspflichtigen Rehabilitation (ÜS) vorübergehend die 2G-Regel eingeführt. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, darf dort nicht (mehr) arbeiten. Der Grund für die Massnahmen ist die Sicherheit der schwerstverletzten Patienten, die über ein äusserst schwaches Immunsystem verfügen. Deshalb ist dieser Entscheid verständlich.
Ob er allerdings die notwendige Sicherheit bietet – darüber kann man sich streiten. Denn auch geimpfte Fachkräfte können Träger des Sars-CoV-2-Virus sein. Mit der neu entdeckten Virusvariante B.1.1.529 (Omikron), die von der WHO vorsorglich als «besorgniserregend» eingestuft wurde, könnte sich die Lage verschärfen.
Heute vermeldet das BAG den ersten «wahrscheinlichen» Fall in der Schweiz. Doch bevor Angst geschürt wird: Die Wissenschaft weiss noch nicht viel über die Sars-CoV-2-Mutante.
Wie dem auch sei: Um eine 100-prozentige Sicherheit auf der ÜS zu gewährleisten, müsste wohl eher auf ein 2G-plus – also geimpft, genesen und getestet – gesetzt werden. Doch wer bezahlt diese Kosten?
Die 2G-Massnahme in Bellikon wirft noch eine weitere Frage auf: Muss man mit einem simplen Rasenmäher-Prinzip vorgehen, und wie es Politiker und Medien in einer immer höher wogenden Debatte fordern, kategorisch nach einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal rufen?
Im Fall Bellikon versucht eine Klinik, auf besonders heiklen Stationen mit geimpftem Personal zusätzliche Sicherheit zu schaffen, und zugleich die ungeimpften Fachkräfte, ihrer Qualifikation entsprechend, vorübergehend in weniger heiklen Abteilungen einzusetzen.
Diese Entwicklung ist ein Indiz dafür, wie delikat die Lage beim Pflegepersonal ist: Trotz Dialog und dem Angebot, in einer anderen Abteilung arbeiten zu können, kam es wegen der 2G-Regelung zu drei Kündigungen – darunter die langjährige Stationsleitung.
Eine kategorische Impflicht würde das Dilemma hinsichtlich des Personalmangels mit Sicherheit noch zusätzlich verschärfen. Und das kann sich die Gesundheitsbranche nicht leisten.