Im September vergangenen Jahres gab die Berit Klinik bekannt, die von ihr übernommene Klinik St. Georg im St. Gallischen Goldach als medizinisches Zentrum wieder zu eröffnen. Es sollen ambulante und stationäre Leistungen angeboten werden. Medinside berichtete
hier darüber.
Im Januar war es dann soweit: Das Medizinische Zentrum am Bodensee nahm seinen Betrieb auf. Doch wie das St. Galler Tagblatt am Freitag schreibt, verweigert der Kanton der Klinik den Leistungsauftrag.
Befragt nach den Gründen für die ablehnende Haltung verweist der Kanton auf ein laufendes Verfahren. Denn die Berit Klinik hat gegen den ablehnenden Entscheid der Regierung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Nur wenige stationäre Selbstzahler
«Wir fahren momentan die Schiene ambulant», wird Peder Koch, CEO der Berit Klinik mit Sitz im appenzellischen Speicher, im Tagblatt zitiert. Es gebe wenige stationäre Selbstzahler.
Die aktuelle Spitalliste für Akutsomatik gilt noch bis Mitte 2022. Kann überhaupt einem Spital oder einer Klinik ausserhalb der periodischen Überarbeitung der Spitalliste einen Leistungsauftrag erteilt werden? Auf diese Frage der Zeitung erklärt der Kanton, eine Aktualisierung der Spitalliste ohne umfassende Spitalplanung sei möglich, wenn wegen einer Unterversorgung «ein ausgewiesener Bedarf besteht, oder wenn es sich um kleinere Anpassungen bei bestehenden Leistungserbringern handelt».
Denkt man an all die Spitalschliessungen und an die mangelnde Rentabilität der St. Galler Kliniken, so ist schwer vorstellbar, dass im Kanton eine Unterversorgung im stationären Bereich ausgemacht werden könnte. Das Spital Rorschach in der angrenzenden Gemeinde wurde im Januar geschlossen.