Für die Mitarbeitenden der Pädiatrie am Kantonsspital Graubünden (KSGR) gehören sie heute zum Alltag: Kinder mit Traumata oder Krebserkrankungen aber auch Neugeborene auf der Intensivstation (IPS). Doch das könnte sich bald ändern: Ein interkantonales Gremium will dem KSGR für diese Behandlungen keinen Leistungsauftrag mehr geben, wie
Medinside bereits in Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht gemeldet hat.
Grundstein dieses Vorhabens ist eine Verinbarung der Kantone hinsichtlich der hochspezialisierten Medizin (HSM) aus dem Jahr 2008. Die Idee: Seltene Eingriffe sollen nur noch dort möglich sein, wo die Ärztinnen und Ärzte genug Erfahrungen damit haben. So ist eine Herztransplantation nur noch am Inselspital in Bern oder an den Unispitälern Zürich oder Lausanne möglich.
Die Liste von Eingriffen und Behandlungen, die als hochspezialisiert gelten, wird laufend angepasst. Seit neustem gehören auch Krebstherapien für Kindern, die Intensivpflege von Neugeborenen oder die Behandlung von schweren Traumata bei Kindern dazu. Diese Änderungen stossen am KSGR auf Widerstand.
Nicht in den Stein gemeisselt
«Angefangen hat alles damit, als wir vor rund einem Viertel Jahr die ersten provisorischen Entscheide erhalten haben, dass diese Gebiete nicht mehr nach Chur zugeteilt werden können», sagte Hugo Keune, Vorsitzender der Geschäftsleitungdes KSGR, am Donnerstag gegenüber dem
«Regionaljournal Graubünden».
Die Verantwortlichen in Bern bestätigten die Anpassungen auf Anfrage des «Regionaljournals», betonten aber, dass noch nichts in den Stein gemeisselt sei – die Änderungen seien bis jetzt lediglich eine Empfehlung.
Langer Weg birgt Gefahren
Dass etwa krebskranke Kinder aus dem Sarganserland und den Kantonen Graubünden oder Glarus nach Zürich oder St.Gallen müssen müsse, aber auch Neugeborene aus der Region nicht mehr auf die IPS können, könnte durchaus zur Realität werden.
Bjarte Rogdo, Chefarzt der Kinder- und Jugendmedizin am KSGR, gibt zu bedenken: «Ein weiterer Weg je nach Fall nicht umständlich sondern auch gefährlich.»
Es sei zwar richtig, dass in Chur weniger krebskranke Kinder behandelt würde, man tausche sich aber mit anderen Spitälern aus und könne belegen, dass der Erfolg bei den Therapien nicht kleiner sei.
Gleich zwei Vorstösse
Aktuell läuft die Vernehmlassung zu den neuen Vorschlägen des Gremiums. «Wir haben grosse Unterstützung von anderen Spitälern, dem Ärzteverband oder der Hausärztevereinigung. Jetzt hoffen wir, dass diese Bewegung genug Druck auslöst, um die Regelungen und Zuordnungen anzupassen.»
Auch in der Politik ist das Thema offenbar angekommen. Wie das «Regionaljournal Graubünden» berichtet, hat der Bündner Ständerat Martin Schmid einen nationalen Vorstoss eingereicht und auch im Kantonsparlament ist ein Vorschoss hängig.
Es wird also laut darüber nachgedacht, ob Graubünden aus der interkantonalen Vereinbarung austreten soll – die Vereinbarung, welche die Regelung für die Spitäler festlegt.