Man könnte meinen, das Problem sei nun gelöst: Denn seit Anfang Jahr können Angestellte, die Angehörige pflegen, kurzfristig drei Tage am Stück frei nehmen und so pro Jahr bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub für diese Arbeit erhalten. Ausserdem gibt es seit Juli auch einen Langzeiturlaub von höchstens 14 Wochen für Eltern mit schwer kranken oder verunfallten Kindern.
Doch für die Krebsliga ist das nicht genug. Denn: Nicht alle betreuenden Angehörigen sind erwerbstätig. Zudem fehlen für die Krebsliga zwei wichtige Massnahmen:
- Die Anerkennung unentgeltlicher Arbeit durch die Sozialversicherungen, da diese Arbeit häufig auf Kosten der Altersvorsorge der betreuenden Angehörigen geht.
- Ein Langzeiturlaub für betreuende Angehörige, die sich um erwachsene Personen kümmern.
Alle Vorstösse im Parlament in diese Richtung seien aus finanziellen Gründen gescheitert. Dies obwohl das Engagement von Angehörigen, die Erwachsene ganz auf ihre eigenen Kosten betreuen, Milliarden von Franken für Gesundheitsleistungen und Betreuungseinrichtungen spare, kritisiert die Krebsliga.
Klar definierter Status für betreuende Angehörige
Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB), der die Krebsliga angehört, fordert deshalb einen klar definierten Status für betreuende Angehörige. Das gibt es bereits in Belgien: Betreuende Angehörige haben dort Anspruch auf bestimmte Leistungen, unter anderem Entlastungsangebote und Sozialleistungen. Der Bundesrat soll nun gemeinsam mit den Vereinigungen betreuender Angehöriger einen solchen Status für betreuende Angehörige definieren.