Wie das Unispital Genf den «Inländervorrang» praktiziert

Bei den Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) ist der Aufwand seit der Einführung des Inländervorrangs nicht viel grösser.

, 1. Dezember 2016 um 10:00
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Die Politik muss sich dieser Tage mit dem Zuwanderungsartikel und somit auch mit dem Inländervorrang befassen. Dabei schielt man mitunter auf das Genfer Modell, wo seit zwei Jahren ein Inländervorrang für die Verwaltung und öffentliche Institutionen gilt.
Davon betroffen sind auch die Hôpitaux universitaires de Genève (HUG), mit knapp 11’000 Mitarbeitenden der grösste Arbeitgeber im Kanton Genf. Und bekanntlich in einer Branche tätig, in der es nicht einfach ist, gute Fachkräfte zu gewinnen.

«Pflegepersonal ist schwierig zu finden»

Rund 800 Stellen werden an den HUG jährlich neu besetzt. In der Praxis sei nicht alles so streng wie auf dem Papier, erklärt Mediensprecher Nicolas de Saussure gegenüber SRF. «Pflegepersonal zum Beispiel ist in Genf schwierig zu finden und entsprechend meldet sich kaum jemand beim Arbeitslosenamt. Wir diskutierten deshalb und konnten intelligente Lösungen finden. Eine Stelle für eine Pflegefachfrau dürfen wir sofort öffentlich ausschreiben.»
In anderen Bereichen hingegen haben seither mehr Einheimische, die zuvor arbeitslos waren, eine Stelle gefunden, so de Saussure weiter. Dies betraf etwa die Administration, die Logistik oder die Küche. Insgesamt jede dritte Anstellung erfolgt laut de Saussure auf Grund von Vorschlägen des Arbeitsamtes.

Vertrauen und gesunder Menschenverstand

Das Prozedere gebe es teils schon länger, doch die Bürokratie halte sich im Rahmen. «Wir müssen keine zwölfseitigen Rapporte schreiben, wenn wir jemanden nicht anstellen. Umgekehrt bekommen wir oft schnell gute Bewerbungen», so de Saussure. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt basiere auf Vertrauen und gesundem Menschenverstand. 

So funktioniert es

Seit zwei Jahren müssen offene Stellen in der Genfer Verwaltung und bei öffentlichen Institutionen zuerst dem kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden. Sie dürfen erst zehn Tage später auch öffentlich ausschrieben werden. Maximal fünf vorgeschlagene Arbeitslose erscheinen zum Vorstellungsgespräch. Werden sie nicht angestellt, braucht es eine schriftliche Begründung. 
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