Immer mehr Menschen fordern, dass Menschen mit Kunden- oder Patientinnenkontakt ihren Impfstatus öffentlich machen sollten, zum Beispiel mit einem entsprechenden Pin oder anderen Markierungen. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lehnt eine solche Massnahme klar ab. Diese «Stigmatisierung» sei rechtlich und ethisch fragwürdig, schreibt der Verband.
Der SBK lehnt auch ein Impfobligatorium ab. Der Berufsverband der Pflege stellt die Verhältnismässigkeit eines derartigen Eingriffs in die körperliche Integrität und das Recht auf Selbstbestimmung gegenüber dem Nutzen für die Gesamtbevölkerung in Frage. Die rechtlichen Fragen müsste gemäss SBK ein Gericht klären.
Noch mehr Pflegende würden den Beruf verlassen
Ein Impfobligatorium für das Gesundheitspersonal wie in anderen Ländern bezeichnet der Verband als «wahrscheinlich kontraproduktiv». Während der Pandemie hätten die Gesundheitsfachpersonen bereits alles gegeben. Es wäre der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt und noch mehr Pflegende aus dem Beruf treibt, wie Roswitha Koch sagt, die Leiterin Abteilung Pflegeentwicklung beim SBK .
Nach Ansicht des SBK, der sich bekanntlich als «die Stimme der Pflege» bezeichnet, sind die Einhaltung von Schutzmassnahmen sowie allenfalls eine Ausweitung der Teststrategie «zielführender» als ein Impfobligatorium.
SBK empfiehlt die Covid-Impfung
Gleichzeitig empfiehlt der Berufsverband aber allen Pflegenden, die dies können, sich gegen Covid impfen zu lassen. Mann unterstütze die Impfstrategie des Bundes. Denn die Pandemie sei nur unter Kontrolle zu bringen, wenn ein sehr grosser Teil der Bevölkerung gegen Sars-Cov-2 geimpft sei, hält die Organisation fest. Es sei auch die beste Option, sich selber und Dritte zu schützen.
Der SBK informiert gemäss eigenen Angaben seine Mitglieder über die Impfung und fordert sie dazu auf, «eine auf den wissenschaftlichen Tatsachen basierende Entscheidung zu treffen». Das Resultat dieser Abwägung sei jedoch letztlich eine persönliche Entscheidung, die es zu respektieren gelte.
Wer trägt das Haftungsrisiko bei Impfschäden?
Derzeit gibt es keine gesicherten Zahlen darüber, welcher Prozentsatz der Gesundheits- respektive Pflegefachpersonen geimpft ist und wie viele aufgrund einer durchgemachten Covid-Erkrankung zumindest teilweise geschützt sind. Vorhandene, nicht repräsentative Zahlen, legen eine gleich hohe oder höhere Impfquote beim Pflegepersonal wie bei der übrigen Bevölkerung nahe.
Der SBK erwähnt schliesslich einen weiteren Aspekt, den es bei einem zu beachten gilt: Bei einem flächendeckenden Impfobligatorium für das Gesundheitspersonal oder für bestimmte Bereiche übernehmen die Verantwortlichen möglicherweise ein Haftungsrisiko bei Impfschäden, wie in der Mitteilung weiter zu lesen steht. Bei der aktuell sehr knappen Personalsituation in der Pflege riskiere der Arbeitgeber ausserdem, dass Fachpersonen ihre Anstellung kündigten und dass die Rekrutierung von neuem Personal zusätzlich erschwert sei.