Rehabilitation: Das neue Tarifsystem ST Reha ist in Kraft

Seit Anfang Jahr haben nicht nur Spitäler und Psychiatrische Kliniken ein einheitliches Tarifsystem: Alle Schweizer Rehakliniken passen neu ihre Tarife dem notwendigen Betreuungsaufwand an.

, 4. Januar 2022 um 07:23
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Das DRG, oder Diagnosis-related group, sprich die Fallpauschalen bei stationären Aufenthalten, eigneten sich nicht für die Rehabilitation: Während die kostenhomogenen Gruppen in der Akutversorgung auf die Diagnose bezogen sind, hat die Diagnose in der Rehabilitation keine Vorhersagekraft auf die Kosten, weil die Krankheit unterschiedlich verlaufen kann (siehe Fragen an Gianni Roberto Rossi, CEO Rehaklinik Bellikon weiter unten). 
Seit Anfang Jahr ist nun die vom Bundesrat genehmigte Tarifstruktur ST Reha 1.0 in Kraft. Diese wurde während mehrerer Jahre in Zusammenarbeit von SwissDRG AG mit ST Reha erarbeitet. 

So geht's

Die Tarifstruktur ST Reha 1.0 teilt die Patientenfälle anhand von erbrachten Leistungen, Hauptdiagnose, Nebendiagnosen (u.a. für Funktionseinschränkungen) und Alter in Rehabilitations-Kostengruppen (RCG) ein. 
Diese werden mittels Tagespauschalen in unterschiedlicher Höhe abgegolten. Die neue Tarifstruktur weist damit den vom Gesetzgeber geforderten Bezug zur erbrachten Leistung auf.
Die Tarifstruktur ist in der Lage, alle Fälle der stationären Rehabilitation abzubilden. Die Tarifpartner haben festgelegt, dass die Vergütung von Fällen der Paraplegiologie sowie der Frührehabilitation, während der Gültigkeitsdauer der Einführungsversion ST Reha, über die Tarifstruktur SwissDRG oder alternative Tarife möglich ist. 
ST Reha für die stationäre Rehabilitation soll einen Beitrag zur gerechteren Finanzierung und somit zur effizienteren Organisation der Gesundheitsversorgung in der Schweiz leisten. In den Stein gemeisselt ist sie allerdings nicht. Wie das SRF heute Morgen berichtete, soll diese wenn nötig angepasst und aktualisiert werden. 
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Gianni Roberto Rossi, CEO Rehaklinik Bellikon.

Drei Fragen an Gianni Roberto Rossi, CEO Rehaklinik Bellikon und Mitglied der Projektgruppe ST Reha:




Seit Anfang Jahr ist das Tarifsystem für die Rehabilitation ST Reha in Kraft. Sie waren Mitglied der Projektgruppe, weshalb braucht es das ST Reha?

Das DRG, oder Diagnosis-related group, also die Fallpauschalen bei stationären Aufenthalten, eignen sich nicht für die Rehabilitation. Der Grund: In der Akutversorgung sind die kostenhomogenen Gruppen bezogen auf die Diagnose. In der Rehabilitation hat die Diagnose jedoch keine Vorhersagekraft auf die Kosten, weil der Verlauf der Krankheit unterschiedlich sein kann. Deshalb haben wir ein neues Patientenklassifikationssystem entwickelt, das funktions- und partizipationsbasiert ist.

Was bedeutet die Einführung von ST Reha für die Kliniken und wie bereiteten sich Kliniken auf diese Umstellung vor?

Das System funktioniert ähnlich wie das SwissDRG, ist aber auf die Belangen der Reha umgemünzt. Wir sind schon länger an der Entwicklung dieses Systems. Ein wichtiger Aspekt ist die Codierung. Dank dieser fallbezogenen Codierung können die jeweils zutreffenden Leistungen zugeordnet werden. Der grosse Unterschied: Heute basieren die Tarife auf den Kosten, morgen basieren sie auf den Leistungen.

Wenn alle Rehas mit ST Reha gleichgestellt sind, welche Folgen hat das neue Tarifsystem dann auf die Konkurrenz?

Die Situation präsentiert sich ähnlich wie im Bereich der Akutversorgung und der Psychiatrie. Allerdings muss sichergestellt werden, dass der Zugang zur Tarifstruktur so geregelt wird, und dass nicht Birnen mit Äpfeln verglichen werden. Das Wort Rehabilitation sollte geschärft werden. Tatsache ist, dass es immer noch Institutionen gibt, die den Begriff der Rehabilitation sehr strapazieren.

Lesen Sie das ganze Interview mit CEO Gianni Roberto Rossi:

«Das Wort Rehabilitation sollte geschärft werden»
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