Physiotherapeuten bekommen endlich einen neuen Tarif

Ab Juli 2025 gilt ein neuer Zeitleistungstarif, der den bisherigen Pauschaltarif ablöst. Darauf haben sich die Tarifpartner Physioswiss, H+ und die Medizinaltarif-Kommission geeinigt.

, 13. März 2025 um 08:29
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Symbolbild: Unsplash
Nach fast 30 Jahren bekommt die Abrechnung für physiotherapeutische Behandlungen in der Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung ein Update.
Ab Juli 2025 gilt eine neue Tarifstruktur: Diese sieht einen Wechsel von einem Pauschaltarif zu einem Zeitleistungstarif vor.
Dadurch soll die Vergütung der Leistungen um bis zu 20 Prozent gesteigert werden, schreibt Physioswiss in einer Mitteilung.

Zeiteinheiten

Zukünftig werden die Abrechnungen physiotherapeutischer Leistungen grösstenteils in Zeiteinheiten pro 5 Minuten verrechnet, wobei einzelne Leistungen weiterhin pauschal vergütet werden. Der Taxpunktwert ist national einheitlich und liegt sowohl ambulant als auch spitalambulant bei 1.00 Franken.
Diese Änderungen sollen die Abrechnung transparenter machen, wodurch Rückfragen zwischen Physiotherapeuten und Versicherungen reduziert und der administrative Aufwand gesenkt werden sollen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Die Tarifpartner – Physioswiss, H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG – sehen in der Reform eine faire und zeitgemässe Lösung, die den aktuellen Gegebenheiten im Gesundheitswesen besser entspricht.
Allerdings: Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) gilt weiterhin die Tarifstruktur 312 aus dem Jahr 2018.
Neuer Tarifvertrag im Bereich der UV/MV/IV per 1. Juli 2025

Nachgefragt bei Florian Kurz, GL-Mitglied bei Physiosiwss:
Welche Vorteile sehen Sie für Physiotherapeuten mit dem neuen Tarifvertrag konkret?
Einerseits werden künftig die tatsächlich erbrachten Leistungen vergütet. Das heisst, dass die Physiotherapeuten beispielsweise neu auch Leistungen in Abwesenheit der Patienten abrechnen können. Anderseits erhalten die Physiotherapeuten die längst fällige Tariferhöhung. Weiter können sie die Behandlung so planen, dass diese noch besser auf die Situation des Patienen angepasst werden kann.
Besteht nicht die Gefahr, dass die minutengenaue Abrechnung den Behandlungsdruck erhöht?
Aus unserer Sicht nimmt der Behandlungsdruck ab, denn die Physiotherapeuten können durch ihre Kompetenz die Behandlung noch besser auf die Situation der Patienten anpassen. Da zukünftig die tatsächlichen erbrachten Leistungen vergütet werden, spielt es keine Rolle, wie viele Patienten in einer bestimmten Zeit behandelt werden.
Verständigungs-Beispiel: Die Vergütung wird gleich hoch sein, ob zwei Behandlungen à 30 Minuten oder eine Behandlung à 60 Minuten stattfinden.
Der Taxpunktwert bleibt bei 1.00 Franken. Reicht dieser angesichts steigender Kosten?
Aufgrund dessen, dass eine Gesamttarifrevision vorgenommen wurde, wurde der Taxpunktwert belassen. Jedoch wurde die Taxpunktmenge je Tarifposition neu berechnet, wodurch sachgerechte Preise festgelegt wurden. Um zukünftige Kostenentwicklungen berücksichtigen zu können, wird der Tarif regelmässig überprüft und weiterentwickelt werden.

Geltungsbereich:

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Tarifstruktur UV/MV/IV per 01.07.2025 Merkblatt/Physioswiss


Tarifpositionen:

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