«Die Krankenkassen wollen für Zusatzversicherte nicht mehr jeden Preis akzeptieren». Der Artikel auf
Medinside veranlasste Helsana dazu, auf den vertragslosen Zustand mit dem Unispital Basel (USB) hinzuweisen. Das gilt freilich nicht nur für Helsana; es gilt auch für Concordia und Sympany. Die Basler Zeitungen haben darüber berichtet.
Bottom-up statt Top-Down
Die bisherigen VVG-Verträge basierten auf dem Top-Down-Prinzip. Gerade jenem Modell, welches die Finanzmarktaufsicht (Finma) mangels Transparenz nicht mehr akzeptieren will. Deshalb will Helsana mit dem USB Tarife nach dem Bottom-Up-Modell aushandeln.
Danach müssen die Mehrwerte, die mit der Zusatzversicherung abgegolten werden, klar ausgewiesen werden. «So wissen wir respektive die zusatzversicherten Patienten, wofür sie wie viel bezahlen», erklärt Helsana-Sprecher Stefan Heini. Das sei der Grund, weshalb Helsana den Vertrag auf Ende 2017 gekündigt hat. Das Ziel besteht nun darin, mit allen Spitälern ab 2019 nur noch Bottom-up-Verträge abzuschliessen.
50 Prozent höhere Kosten
Zudem erklärt der Helsana-Sprecher, dass das Preisangebot des USB allein für Hotellerie und Pflegekosten eine Kostensteigerung von 50 Prozent bedeuten würde. Das USB rechtfertige dies mit «Kompensation für zu tiefe Tarife in der Grundversicherung». Das wäre jedoch eine unerlaubte Querfinanzierung.
Diesen Punkt bestreitet das USB. Richtig sei, dass das USB für die Mehrleistungen Preise in der Grössenordnung des Unispitals Zürich (USZ) und eines Basler Privatspitals, welche die Helsana für 2018 vertraglich bereit ist zu bezahlen beziehungsweise bezahlt.
Dies betreffe die ärztlichen Zusatzhonorare und die Hotellerie, nicht aber die Pflegekosten, welche bereits über die Grundversicherung bezahlt würden. «Unsere Mehrleistungen über die ärztlichen Zusatzhonorare und die Hotellerie sind mit diesen beiden Häusern vergleichbar», so das USB.
So beschreibt das Unispital Basel den Tarifstreit
«Im August letzten Jahres sind verschiedene Zusatzversicherer an das USB herangetreten. Sie präsentierten die ostentative Forderung, das USB müsse sein seit über 30 Jahren im Einsatz befindliches Tarifmodell im Zusatzversicherungsbereich ändern.
Es sei per sofort nicht mehr akzeptabel. Diese Forderung haben die Versicherer durch Kündigung unserer Zusatzversicherungsverträge oder durch die Nichtverlängerung der bestehenden Verträge unterstrichen.
Wir haben darum gebeten, mit Blick auf die bevorstehende Bildung der Spitalgruppe mit dem KSBL, einen Tarifmodellwechsel erst per 1.Januar 2020 vorzunehmen. Für die Spitalgruppe wird per diesem Zeitpunkt ohnehin ein neues Tarifmodell zu verhandeln sein. Die Versicherer sind auf unser Angebot, mit den bestehenden Verträgen noch bis Ende 2019 weiter zu verfahren, nicht eingegangen.
Wir haben den Versicherern daraufhin angeboten, ein Tarifmodell zu übernehmen, das im Zusatzversicherungsbereich in Bern und Zürich bereits angewandt wird. Es arbeitet unter anderem mit Tagespauschalen.
Zum Eklat kam es dann in den Verhandlungen, weil sich nun die Zusatzversicherer weigern, zum Inselspital Bern und zum Universitätsspital Zürich vergleichbare Abgeltungen auch am USB zu zahlen.
Als Beispiel: Eine der Versicherungen zahlt am USZ Tagespauschalen von 960 Franken in der Privatabteilung und 532 Franken in der Halbprivatabteilung. Dem USB wurden Tagespauschalen von 210 beziehungsweise 325 Franken angeboten.
Es ist für das USB nicht plausibel, weshalb die Zusatzversicherer in Bern und Zürich Verträge in genannter Höhe abschliessen und zahlen, das USB aber mit deutlich tieferen Sätzen abspeisen wollen. Zu den höheren Kosten für die Zusatzversicherungen kommen nota bene in Bern und Zürich auch noch die höheren Grundversicherungskosten als am USB. Diese Diskrepanz ist für das USB inakzeptabel. Das USB will nicht mehr als USZ und Inselspital – aber auch nicht deutlich weniger.»