Der Verdacht schwelt bekanntlich seit längerem: Das SwissDRG-System bilde die Leistungen der verschiedenen Akutspitäler ungenau ab. Die unterschiedlichen Normkosten pro Fall schwanken nicht, weil einzelne Spitäler effizienter sind als andere, sondern weil sie einfach andere Leistungspakete anbieten.
Das USZ hat nun die Beratungsfirma
Polynomics damit beauftragt, der Sache nachzugehen.
Resultat: Die Fallnormkosten der Universitätsspitäler sind deutlich höher als die eines Durchschnittsspitals – und dies erklärt sich erstens aus dem anderen Leistungsangebot und zweitens aus den unerschiedlichen Patientenstrukturen. Beides werde durch SwissDRG nicht ausreichend abgebildet.
Ein Grund dafür liegt bei den Zu- und Abschlägen für Fälle mit besonders langen oder kurzen Aufenthaltsdauern; ein weiterer bei den Abschlägen, die bei vorzeitiger Verlegung eines Patienten vorgenommen werden. Bei den Uni-Spitälern führt zudem die Tatsache, dass hier hoch komplexe Fälle abgedeckt werden, zu teuren (aber notwendigen) Betriebsstrukturen und Vorhalteleistungen.
«Nicht mit anderen Spitälern vergleichbar»
Hochqualifizierte Spezialisten, Hightech-Infrastruktur: Dies werde von SwissDRG nicht ausreichend berücksichtigt, so also eine Aussage der Studie. Ganz grundsätzlich seien die Leistungen der Universitätsspitäler aufgrund der systematischen Kostenunterschiede «nicht mit anderen Spitälern vergleichbar»
Am Ende geht es insbesondere um die Baserate. Also um jenen Faktor, mit dem die Fallkosten multipliziert werden können, um die Komplexität des Spitals zu berücksichtigen. Für die Unispitäler reicht dieser Quotient – der mit den Krankenkassen beziehungsweise über die Gerichte erstritten werden muss – nicht aus, um die Kosten zu decken.
«Nicht sachgerecht»
«Die Ergebnisse zeigen, dass eine einheitliche Baserate für alle Schweizer Spitäler nicht sachgerecht ist», sagt Hugo Keune, Direktor Finanzen am USZ. «Um die Chancengleichheit der Spitäler zu gewährleisten, müssen vielmehr die unterschiedlichen Leistungsangebote und Patientenstrukturen mitberücksichtigt werden».
Das USZ will nun das ganze System überdenken. Die Polynomics-Gesundheitsökonomen haben dafür einen Vorschlag für ein schweizerisches Benchmarking entwickelt. Der Kern dabei: Jedes Spital erhält eine individuelle Baserate, welche die wirksamen äusseren Einflussfaktoren des spezifischen Spitalprofils berücksichtigt. Konkret: Der Patientenmix – etwa der Zustand der Patienten beim Eintritt – und die Struktur eines Spitals sollen hier einfliessen.
Damit schliesse der Vorschlag leistungsbezogene Unterschiede in die Berechnung mit ein, nicht aber Ineffizienzen, so das Argument.
«Das UniversitätsSpital Zürich betrachtet den neuen Benchmark-Mechanismus als beste aller bisher vorgeschlagenen Tarifierungsmethoden unter SwissDRGs», so die
heute veröffentlichte Mitteilung. «Gleichzeitig setzt sich das Universitätsspital Zürich für eine Weiterentwicklung des SwissDRGs Systems ein, um die Abbildung der Leistungen der unterschiedlichen Spitäler hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit zu verbessern.»
Man stelle sich dem Wettbewerb, kommentiert USZ-Direktionsmitglied Hugo Keune: «Aber wir fordern gleiche Chancen für sämtliche Spitäler.»
«…sonst kommen wir unter die Räder»
Unterstützung erhält Keune von seinem Basler Amtskollegen: Martin Gerber, der Leiter Finanzen am Universitätsspital Basel (USB), hält die vorgeschlagene differenzierte Base-Rate für einen Schritt in die richtige Richtung. «Wir müssen mehr Geld bekommen, sonst kommen wir unter die Räder», sagte Gerber in der
«Neuen Zürcher Zeitung».
Zurückhaltender ist der Chef des Berner Inselspitals, Holger Baumann: «Eine spitalbezogene Base-Rate würde bedeuten, dass auch Ineffizienzen vergütet werden.» In der NZZ sprach sich Baumann stattdessen für eine höhere Base-Rate für alle Unispitäler aus.
Vorsichtig interessiert zeigt sich das Bundesamt für Gesundheit: Sprecherin Michaela Kozelka meinte in der NZZ, das BAG prüfe im Rahmen der ständigen Weiterentwicklung der Spitalklassifizierung gern auch die Erkenntnisse der USZ-Studie.