Assistenzpflegende und Pflegehelferinnen leisten in der Schweiz auch alleine Nachtschicht. Die Hilfskräfte, die dabei in den Einsatz kommen, verfügen meist über wenig Kompetenzen im pflegerischen Bereich. Der Grund: Oft haben sie nur einige Wochen Grundausbildung beim Schweizerischen Roten Kreuz absolviert.
Wie die
«Rundschau» berichtet, soll es nun in einem Heim der Senevita-Gruppe im Westen von Bern zu Kompetenzüberschreitungen von Nachtwachen gekommen sein:
«Wir waren angehalten, den Bewohnenden bei Bedarf Medikamente abzugeben und gar Morphin zu spritzen. Dies, obwohl uns dazu die nötige Ausbildung fehlte», schildern ehemalige Nachtwachen gegenüber der Sendung im Schweizer Fernsehen.
Spritzen im Kühlschrank
Das Morphin sei im Kühlschrank bereit gelegen, mit dem Namen und Datum des Bewohners gekennzeichnet. «Diejenige, die Dienst hatte, hat es gespritzt», erzählt eine Assistenzpflegerin. «Die Nachtwache musste jeweils selbst entscheiden, wann sie eine Dosis spritzen soll.» Wie das geht, habe man ihr direkt am Arbeitsplatz gezeigt.
Mehr noch: «Die Fachpersonen legten die aufgezogenen Spritzen im Kühlschrank bereit. Jeder konnte sich bedienen, weil die Kühlschranktür offen war», erzählt eine ehemalige Nachtwache aus dem Heim in Bümpliz.
Der «Rundschau» sollen entsprechende Dokumente vorliegen, die auf diese Praxis hinweisen.
SBK empört
Der Pflegefachverband SBK zeigte sich über die Aussagen schockiert. «Es ist unglaublich, dass es das gibt», sagt Christine Bally, Leiterin der Abteilung Bildung SBK, gegenüber der «Rundschau». Es sei gefährlich, wenn nicht qualifiziertes Personal Medikamente nach Bedarf abgebe oder gar Morphin spritze.
«Die Kompetenzen von Pflegehelferinnen und Assistenzpersonal sind beschränkt: Sie dürfen keinen Umgang mit Medikamenten haben. Es ist eine klare Kompetenzüberschreitung.»
Bally kritisierte in der «Rundschau» auch den Umstand, dass Morphin offenbar in einem frei zugänglichen Kühlschrank gelagert worden ist.
Senevita weist Vorwürfe zurück
Die Senevita wollte nichts von diesen Vorwürfen der ehemaligen Angestellten wissen und wies sie zurück:
«Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben, was die Aufbewahrung und Verabreichung von Medikamenten betrifft. Ausserdem ist ausgebildetes Pflegepersonal Tag und Nacht erreichbar.»
Jede Pflegeassistenz könne sich in der Nacht jederzeit an den Pikettdienst wenden. Dieser sei erreichbar und gemäss den gesetzlichen Vorgaben innert 30 Minuten vor Ort, sollte dies erforderlich sein, teilte Senevita der «Rundschau» mit.
Berner Regelung «fahrlässig»
Die Berner Behörden heissen die Pikettregelung von Senevita gut. Laut Gundekar Giebel, Sprecher der Gesundheitsdirektion, sei es im Kanton Bern zulässig, dass Hilfskräfte ohne formale Ausbildung allein Nachtwache machen – «das ist als Ausnahmeregelung gedacht». Den Vorwürfen der ehemaligen Hilfskräfte will die Aufsichtsbehörde nachgehen.
Der SBK kritisiert die Regelung des Kantons Bern und bezeichnet sie in der «Rundschau» als «fahrlässig». «Hilfskräfte verfügten nicht über die Kompetenzen, im Notfall zu handeln. Zudem ist ein Pikett niemals schnell genug vor Ort», so Christine Bally.