Besser als Mitte-Ständerat Pirmin Bischof am Mittwochmorgen kann man es nicht auf den Punkt bringen: «Die Krankenversicherer haben gesagt, die Pflege werde nicht in die Efas aufgenommen; die Kantone haben gesagt, die Pflege müsse sofort, im Moment der Inkraftsetzung des Gesetzes, aufgenommen werden», sagte Bischof in der
Efas-Debatte. Dies seien die Ausgangspositionen gewesen.
«Was Sie hier als Mehrheitsantrag vor sich haben, ist nun wirklich ein Kompromiss: Die Krankenversicherer haben nachgegeben und sind damit einverstanden, dass die Pflege in die Efas einbezogen wird», erklärte der Solothurner Ständerat, der die Association Spitex privée Suisse präsidiert: «Das war ein grosser Schritt der Krankenversicherer.»
Die Kantone wiederum hätten nachgegeben, indem sie auf die Forderung verzichteten, dass die Pflege sofort mit einbezogen werde. Sie soll erst nach sieben Jahren einbezogen werden. Auch das war ein grosser Schritt.
Hegglin rüttelt an den 7 Jahren
Nun wollen aber die Krankenversicherer einen noch grösseren Schritt: Das machte Bischofs Parteikollege Peter Hegglin klar. Er ist Präsident des Verbandes der kleinen und mittleren Krankenversicherer RVK und in dieser Funktion auch Mitglied des Verwaltungsrates von Santésuisse.
Der ehemalige Zuger Finanzdirektor rüttelte an diesen sieben Jahren, wie das auch der Nationalrat getan hatte. Hegglin machte geltend, dass vor dem Einbezug der Pflege in Efas die Tarife der Pflegeleistungen vorliegen müssen, die auf einer einheitlichen und transparenten Kosten- und Datenbasis beruhten.
Ungenaue Zahlen
Hegglin wies darauf hin, dass die Pflege heute je nach Kanton unterschiedlich erbracht, finanziert und kontrolliert werde. «Die Folge sind verhältnismässig ungenaue Zahlen über die Kosten und Leistungen in diesem wichtigen Sektor.»
Genau diese Daten würden aber die Grundlage sein, wenn dereinst ein Pflegetarif geschaffen werde. «Nur wenn dieser an transparente und einheitlich erfasste Daten gebunden ist, wird er sich auch mit der Zeit entwickeln lassen.»
Da man nicht abschätzen könne, wann das der Fall sein werde, müsse der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmen, nachdem er die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen angehört habe.
Jeder Kanton ist anders
Zudem verwies Hegglin auf einen weiteren Effekt, den man nicht ausser Acht lassen dürfe. «Je nachdem, wie die Pflege in einem Kanton ausgestaltet ist - vermehrt ambulant oder stärker stationär -, wird Efas mit Pflege die Kantone unterschiedlich betreffen.» Bei den einen Kantonen werde Efas mit Pflege den Kantonshaushalt stärker treffen, bei den anderen werden die Prämienzahlerinnen und -zahler eine grössere Last tragen müssen.
Hegglin scheiterte mit seinem Minderheitsantrag. Denn laut Pirmin Bischof werde es für die Kantone plötzlich nicht mehr klar sein, ob die Pflege wirklich nach sieben Jahren, nach zehn oder nach zwanzig Jahren oder irgendwann einmal ad calendas graecas einbezogen werde. «Dann bricht der Kompromiss, dann bringen Sie ihn nicht mehr zustande.»