Die Initiative
«Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» wurde heute mit 131'542 Unterschriften eingereicht. Sie zielt darauf ab, die Forschung, Entwicklung, Produktion und Lagerhaltung von Medikamenten zu stärken.
«Die Medikamentenversorgung wird immer schwieriger. Das ist nicht nur ein Problem in der Schweiz, sondern eine globale Herausforderung», sagt Chef-Spitalapotheker Enea Martinelli. Seit Jahrzehnten weist er auf die Problematik hin – und hat 2015
eine Datenbank ins Leben gerufen, die schweizweit Engpässe bei rezeptpflichtigen Medikamenten detektiert. Aktuell fehlen gegen 600 Medikamente.
Für Martinelli steht fest, dass die Medikamentenversorgung anders geregelt werden muss; bislang liegt die Kompetenz bei den Kantonen. Die heute eingereichte Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» soll genau das erreichen: Die Zuständigkeit für die Versorgungssicherheit soll dem Bund übertragen werden, die Medikamentenproduktion soll in der Schweiz gehalten und gefördert werden.
Verlässlichen Lieferländern
Und vor allem: Lieferketten sollen in zuverlässige Länder verschoben werden.
Denn genau hier sieht das Initiativkomitee das Hauptproblem: Der «jahrelange, massive, internationale Preisdruck» auf Medikamenten und andere medizinische Güter habe dazu geführt, dass die Präparate nicht länger in der Schweiz oder in den angrenzenden Ländern hergestellt werden können.
Stattdessen werden sie fast ausschliesslich in fernöstlichen Ländern wie Indien und China produziert. Und diese seien aus der Erfahrung nicht sehr zuverlässige Lieferanten.
Hinter der Volksinitiative stehen 20 Verbände, Organisationen und Unternehmen des schweizerischen Gesundheitswesens. Dazu gehören etwa der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz Interpharma, die Dachorganisation der Schweizer Apothekerinnen und Apotheker Pharmasuisse oder der Schweizer Drogistenverband
Der Verfassungsartikel, den die Initiative einführen will:
Art. 117c Medizinische Versorgungssicherheit
1. Der Bund schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen, um einen Mangel an wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern zu verhindern. Zu diesem Zweck trifft er Massnahmen, um:
- a. die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen Heilmitteln in der Schweiz zu fördern und den raschen Zugang von Patientinnen und Patienten zu solchen Heilmitteln zu gewährleisten;
- b. sicherzustellen, dass genügend Vorräte an wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern sowie ihren Ausgangsmaterialien in hoher Qualität gegen eine angemessene Abgeltung an die beauftragten Unternehmen gehalten und bewirtschaftet werden;
- c. in Zusammenarbeit mit dem Ausland zuverlässige Lieferketten für wichtige Heilmittel und andere wichtige medizinische Güter sicherzustellen;
- d. den geordneten und nachhaltigen Vertrieb von wichtigen Heilmitteln in allen Landesgegenden sicherzustellen;
- e. die dezentrale Abgabe von wichtigen Heilmitteln einschliesslich der fachgerechten Beratung und Betreuung sicherzustellen.
2. Zur Erreichung der Ziele nach Absatz 1 werden der Bund und seine Organisationen nicht als Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen tätig; vorbehalten bleiben Notlagen, in denen die Wirtschaft die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern nicht selbst erbringen kann.