Es gibt Themen, die sorgen während Wochen für Schlagzeilen. Dann sind sie plötzlich so schnell verschwunden, wie sie aufgetaucht sind. Nur um dann Jahre später plötzlich im Bundeshaus wieder zum Thema werden, weil die politischen Mühlen bekanntlich langsam mahlen.
Die Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme ist so ein Thema.
So beriet die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) am Freitag über die parlamentarische Initiative
«Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme», die bereits im September 2017 eingereicht worden war und damals eben für Kontroversen sorgte. Eingereicht wurde sie vom Grünliberalen Thomas Weibel, der sich im Herbst 2019 nicht mehr zur Wiederwahl stellte.
Die Initiative verlangt eine gesetzliche Regelung, so dass alle Notfallpatienten vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen, die aber weder an die Franchise noch an die Kostenbeteiligung angerechnet werden darf.
Geringer Nutzen
Obschon beide Räte schon in den Jahren 2019 und 2021 der Initiative zustimmten, sah es ganz danach aus, dass das Vorhaben scheitern wird. Mitte Juli 2022
kam die nationalrätliche Gesundheitskommission zum Schluss, dass eine solche Gebühr weniger nützen würde als erwartet. Dies nachdem das Gremium Vertreterinnen und Vertreter von Spitälern, Ärzteschaft und Krankenversicherern angehört hatte.
Denn das Ganze wäre mit einem beträchtlichen Aufwand und grossen Unsicherheiten verbunden, so die Erkenntnis. Eine Kommissionsmehrheit wollte daher die parlamentarische Initiative abschreiben, doch der Nationalrat hatte in der Herbstsession 2022 etwas dagegen und stimmte einem Minderheitsantrag zu.
Zwei Varianten
Und deshalb muss nun die Gesundheitskommission nochmals über die Bücher – diesmal in neuer Besetzung. Sie schlägt zwei Varianten vor, die in der zweiten Jahreshälfte in die Vernehmlassung geschickt werden sollen.
- Die erste Variante sieht vor, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts für jede unnötige Konsultation der Spitalnotfallaufnahme um 50 Franken zu erhöhen
- Die zweite Variante verlangt auch eine Erhöhung der Kostenbeteiligung um 50 Franken. Nur soll dieser sofort fällig werden, nicht erst nach Erreichen des jährlichen Höchstbetrags des Selbstbehalts.
Kinder, Schwangere und Personen, die sich auf Zuweisung einer Ärztin, eines telemedizinischen Dienstes oder einer Apothekerin in die Notfallaufnahme geschickt werden, sind in beiden Varianten von dieser Gebühr befreit.
Kostendämpfung
Und damit es auch noch gesagt sei: Der Initiant wollte mit seinem Vorstoss einen Beitrag zur Entlastung der Notfallpforten und zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen leisten. Wie gross oder eher klein dieser Beitrag mit diesen beiden Varianten unter dem Strich ausfallen wird, kann jeder in etwa selber abschätzen.
So seien hier die Worte von Mitte-Ständerat Erich Ettlin zitiert, wie er sie vor knapp zwei Jahren zu Protokoll gab: «Was wäre, wenn vor Ort nicht bezahlt werden kann? Lehnt man dann die Aufnahme in die Notfallaufnahme ab? Wie sind die Ausnahmen zu bezeichnen, und wer hält diese fest? Die Kommission hat festgestellt, dass die Nachteile einer solchen Notfallgebühr die Vorteile überwiegen.»