Ein Pflegehelfer aus dem Kanton Schwyz hat in seiner Anstellung um Jobs in zwei Spitälern ein gefälschtes Diplom verwendet. Dieses hatte er mit einem Logo des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) ausgeschmückt, das ihn als Fachmann Gesundheit präsentierte.
Das SRK erfuhr allerdings von den suspekten Bewerbungen und dem Missbrauch des Emblems. Die Organisation beschritt den Rechtsweg. Beide Angestelltenverhältnisse endeten noch während der Probezeit.
Wegen Ausweisfälschung verurteilt
Der rund 40-jährige Pfleger wurde nun wegen Ausweisfälschung und Widerhandlung gegen den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes verurteilt. Die
«Luzerner Zeitung» (Abo) hat ausführlich über den Fall berichtet.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Hilfspfleger, der in seiner Heimat offenbar eine Pflegeausbildung absolviert haben soll, per Strafbefehl zu einer Busse von 1100 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 1440 Franken hat der Mann zu berappen.
SRK schützt vor unqualifiziertem Personal
Das SRK ist in der Schweiz für die Anerkennung ausländischer Diplome im Gesundheitswesen zuständig und garantiert die Qualität von medizinischem Personal, das in Schweizer Spitälern und Heimen arbeitet. So wird die Schweiz vor unqualifiziertem ausländischem Gesundheitspersonal geschützt.