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Pflegende Angehörige: Diese Regeln gelten für die Spitex-Betriebe
Die Association Spitex privée Suisse hat einen «Code of Conduct» erarbeitet. Er soll auch als Grundlage für gesetzliche Regelungen dienen.
, 30. September 2024 um 23:00- Schulung: Die Angehörigen werden in ihre pflegerischen Tätigkeiten eingeführt. Dazu gehört die Einführung in die tägliche Pflegedokumentation sowie das korrekte Verrechnen der effektiv geleisteten Zeit für die Pflegeaufgaben.
- Individuelle Unterstützung: Wissen und Fähigkeiten zu pflegerelevanten und medizinischen Themen werden individuell vermittelt. Dabei müssen auch die persönliche Belastung und die Kompetenzen der Angehörigen eingeschätzt werden, um zu ermitteln, wo zusätzliche Unterstützung erforderlich sind. Die Spitex-Organisationen verpflichten sich, solche Unterstützungsmassnahmen bei Bedarf zu organisieren.
- Fallprüfung: Als Richtwert sollten Pflegefachpersonen HF/FH bei einem 100-Prozent-Pensum in der Regel nicht mehr als 24 Kundinnen/Kunden für die Fallprüfung/Begleitung zugewiesen werden.
- Kontrolle: Ein Besuch pro Monat vor Ort und alle 14 Tage ein Telefongespräch mit den pflegenden Angehörigen sowie dem Pflegeempfänger zur Evaluation der Pflegesituation und zur Qualitätssicherung gelten als Minimum. Je nach individueller Pflegesituation muss die Frequenz der Kontakte für die Qualitätssicherung erhöht werden.
- Begleitung: Die Spitexorganisation muss die individuelle Pflegesituation kennen und unabhängig von den pflegenden Angehörigen einschätzen können. Daher müssen Begleitungen durch Fachpersonal bei der Durchführung der Pflege durch die pflegenden Angehörigen stattfinden, um den effektiven Pflegebedarf korrekt einschätzen zu können und die Qualität der Pflege zu sichern.
- Verantwortung: Die Spitex-Organisation trägt die professionelle, pflegerische Verantwortung der jeweiligen Klientensituation und greift ein, wenn das Wohl der Pflegeempfänger durch pflegende Angehörige oder eine andere Person gefährdet ist.
- Entlöhnung: Pflegende Angehörige erhalten einen fairen, angemessenen und kompetenzgerechten Lohn, der mindestens dem marktüblichen Lohn für Pflegehelfer entsprechen muss.
- Vertrag: Pflegende Angehörige erhalten einen branchenüblichen Arbeitsvertrag sowie entsprechende Sozialleistungen.
- Konzept: Spitex-Organisationen, die Angehörigenpflege betreiben, müssen in einem Konzept darlegen, wie sie die oben genannten Kriterien in der Praxis umsetzen.
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