Berufsverbot für 83-jährigen Arzt aus dem Aargau

Ein 83-jähriger Arzt aus dem aargauischen Klingnau darf seine Hausarztpraxis nicht mehr weiterführen. Das kantonale Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) hat ihm die Arztbewilligung entzogen. Zu Recht, hat das Bundesgericht nun entschieden.

, 5. Dezember 2018 um 06:34
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Eigentlich hätte der Hausarzt aus Klingnau schon seit einem Jahr nicht mehr praktizieren dürfen. Denn schon damals entzog ihm das Aargauer Gesundheitsdepartement die Berufsausübungsbewilligung. Medinside berichtete.
Doch mit Beschwerden erreichte der 83-jährige Arzt, dass das Departement abwartete mit dem Entzug. Nun hat das Bundesgericht in einem Zwischenentscheid bestätigt, dass ihm die Bewilligung entzogen werden darf, wie das «Badener Tagblatt» berichtete.

Drogendeal unterstützt

Der Grund, warum der Kanton den Arzt nicht mehr praktizieren lassen will, ist nicht sein Alter, sondern eine Verurteilung. Das Bezirksgericht Zurzach hatte ihn vor gut zwei Jahren zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte einem drogenabhängigen Patienten grosse Mengen an Dormicum – einem Schlafmittel mit hohem Suchtpotential – verkauft, obwohl er gar keine Bewilligung besass.
Mit dieser Verurteilung habe er die für einen Arzt nötige Vertrauenswürdigkeit verloren. Denn er habe nicht aus Hilfsbereitschaft, sondern aus egoistischen Motiven und Gier gehandelt, stellte das Departement damals fest.

Zu hohe Rechnungen für Krankenkassen

Doch der Arzt erreichte mit einer Beschwerde, dass ihm das Gesundheitsdepartement die Bewilligung nicht unverzüglich entzog. Dabei war der Arzt schon vor seiner Verurteilung bei den Krankenkassen aufgefallen: Er verrechnete viel höhere Kosten als andere Hausärzte in der Region.

Mit 73 Jahren neue Praxis eröffnet

Der Arzt hat sich erst vor zehn Jahren im Aargau niedergelassen und mit 73 Jahren eine Praxis in Klingnau eröffnet. Zuvor war er in Deutschland tätig. Das DGS erwartet nun, dass der Arzt keine Patienten mehr behandelt und seinen bisherigen Patienten ihre Krankengeschichten ausliefert, wie eine-Sprecherin gegenüber dem «Badener Tagblatt» sagte.
Praktiziert der Arzt trotzdem weiter, muss er mit einer Strafanzeige rechnen. Das Gesundheitsdepartement werde sich vor Ort vergewissern, dass er nicht mehr als Arzt tätig ist. Es würde auch allfällige Hinweise aus der Bevölkerung entgegennehmen, ergänzte die Sprecherin.

Dormicum für den Schwarzmarkt

Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte das Schlafmittel Dormicum in teils extrem hohen Mengen an Drogenabhängige abgeben. Das trägt dazu bei, dass der Schwarzmarkt regelmässig mit Dormicum überflutet wird. Denn Abhängige verkaufen einen beträchtlichen Teil des grosszügig verschriebenen Dormicums auf der Gasse weiter.
Weil Dormicum dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist, darf es an Süchtige nur mit einer kantonalen Bewilligung abgegeben werden. Damit können die Kantone die Abgabe steuern.
So darf etwa im Kanton Bern schon seit längerer Zeit kein Dormicum mehr an Drogenabhängige abgegeben werden. Dormicum wirkt wie Heroin und Kokain mit einem intensiven Kick und ist deshalb unter Süchtigen äusserst beliebt.
Der Kantonsarzt bewilligt deshalb für die Abgabe an Drogenabhängige nur noch Schlafmittel, deren Wirkung langsam eintritt und deshalb kaum für «Flashes» missbraucht werden können.
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