Müssen sich nun alle registrieren lassen? Brauchen alle eine Bewilligung?

Der Bundesrat will mit einem neuen Gesetz die Anforderungen und die Überwachung der Gesundheitsberufe vereinheitlichen. Was heisst das konkret? 9 Fragen und Antworten.

, 27. November 2015 um 15:10
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Die Schweiz soll ein neues Gesetz für die Gesundheitsberufe bekommen. Letzte Woche schickte der Bundesrat einen Entwurf dazu ans Parlament. Damit sollen die Anforderungen in Bereichen wie Pflege, Physiotherapie oder Ergotherapie vereinheitlicht werden. Und vorgesehen ist auch ein Register, in das sich die Berufsleute aus diesen Feldern eintragen müssen.
Aber was bedeutet dies konkret? Die naheliegendsten Fragen – und die Antworten dazu.

1. Welche Berufe unterstehen dem neuen Gesetz?

Das neue Gesetz erfasst folgende Tätigkeitsbereiche als Gesundheitsberufe: Pflegefachfrau und Pflegefachmann; Physiotherapeutin und Physiotherapeut; Ergotherapeutin und Ergotherapeut; Hebamme; Ernährungsberaterin und Ernährungsberater; Optometristin und Optometrist; Osteopathin und Osteopath.

2. Was bedeutet es, wenn diese Berufe in einem gemeinsamen Gesetz erfasst werden?

Zum einen werden die Anforderungen an die Studiengänge dieser Berufe quer durch die Schweiz vereinheitlicht. Konkret geht es – entsprechend der Berufsliste oben – um die Bachelorstudiengänge in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, zur Hebamme, in Ernährung und Diätetik, in Optometrie, in Osteopathie sowie um den Masterstudiengang in Osteopathie.

3. Warum werden für die Osteopathie noch extra nationale Anforderungen bis auf Masterstufe festgelegt?

Osteopathen benötigen im Gegensatz zu den anderen genannten Berufen einen (inländischen oder anerkannten ausländischen) Masterabschluss. Die anderen können ihre Arbeit bereits nach dem Bachelorabschluss aufnehmen. Zudem ist die Berufsausübung in der Osteopathie bereits heute schweizweit in nahezu allen Kantonen reglementiert.

4. Das neue Gesetz sieht Bewilligungspflichten vor. Wer benötigt künftig solch eine Bewilligung zur Berufsausübung?

Es sind dies:

  • Pflegefachfrau/-mann (Abschluss: Bachelor of Science in Pflege FH/UH oder dipl. Pflegefachfrau/-mann HF);
  • Physiotherapeut/-in (Bachelor of Science in Physiotherapie FH);
  • Ergotherapeut/-in (Bachelor of Science in Ergotherapie FH);
  • Ernährungsberater/-in (Bachelor of Science in Ernährung und Diätetik FH);
  • Hebamme (Bachelor of Science in Hebamme FH);
  • Optometrist/in (Bachelor of Science in Optometrie FH);
  • Osteopath/in (Master of Science in Osteopathie FH).

5. Benötigen demnächst also all diese Berufe extra eine Bewilligung?

Jein. Entscheidend ist, ob jemand «in eigener fachlicher Verantwortung» diesen Beruf ausüben will. Also selbstständig, beispielsweise in einer eigenen Praxis. Oder aber auch angestellt in einer Führungsfunktion, wo man die fachliche Verantwortung für Mitarbeiter trägt.
Oder – auch dann benötigt man eine Bewilligung – wenn man seinen Beruf zwar angestellt ausübt, aber in eigener fachlicher Verantwortung: Man ist also nicht noch einer spezifischen fachlichen Aufsicht unterstellt. Es ist also zu erwarten, dass faktisch alle, die in diesen Berufen halbwegs grossflächig arbeiten wollen, auch die entsprechende Bewilligung benötigen werden.

6. Das heisst also: Mehr Bürokratie?

Jein. Primär geht es um die Vereiheitlichung: Je nach Kanton ist die Bewilligungsfrage heute einfach anders geregelt. Wer heute zum Beispiel als Physiotherapeut tätig sein will, benötigt bereits in vielen Kantonen eine Bewilligung.

7. Und was heisst das konkret? Wo wird man diese Bewilligung einholen müssen?

Auch nach Einführung des Bundesgesetzes wird dies bei kantonalen Stellen sein – etwa bei den Kantonsärzten.

8. Das Gesetz sieht ein zudem vor, dass man sich registrieren lassen muss. Was wird da erfasst?

Das Gesundheitsberuferegister soll die Abschlüsse erfassen, aber auch Angaben über die Bewilligung und allfällige Disziplinarmassnahmen. Also zum Beispiel Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Die nationale Vereinheitlichung soll dafür sorgen, dass jemand nach Entzug der Bewilligung nicht einfach in einem anderen Kanton unbemerkt im selben Gesundheitsberuf weitermachen kann. Denkbar ist aber, dass der Bund die Führung des Registers auch delegiert, beispielsweise an das Rote Kreuz.

9. Ab wann gilt das?

Wann dieses Gesetz eingeführt wird, ist noch völlig unklar: Als nächstes folgen jetzt die parlamentarischen Beratungen. Ursprünglich hätte es zum Beispiel bereits 2013 ans Parlament gelangen sollen.

Zum Dossier des BAG über das neue Gesundheitsberufegesetz

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