Spätestens ab Juli werden die Angestellten von neun Berner Alters- und Pflegeheimen zusätzliches Geld fürs Umziehen erhalten. Das war bisher unüblich in der Langzeitpflege. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Personal Bernischer Langzeitpflege-Institutionen legt nun aber fest: Für Vollzeit-Angestellte gibt es zwölf Mal im Jahr 50 Franken zusätzlichen Lohn. Diese Zulage bekommt jenes Personal, das sich vor Dienstbeginn ausserhalb der Arbeitszeit umziehen muss.
Erste kantonsweite Lösung, aber nur für neun Institutionen
In der Langzeitpflege sei dies die erste kantonsweite Lösung in der Schweiz, in der eine solche Regelung für die Abgeltung der Umkleidezeit vereinbart wurde, sagt Tamara Jacquemai von der Sektion Bern des Schweizer Berufsverbands für Pflegefachpersonal (SBK). Von der neuen Regelung profitieren die rund 2000 Mitarbeitenden, die dem Arbeitgeberverband Dedica unterstellt sind.