«Jedes Spital muss auf etwas verzichten, das es bisher anbot»

Heute wurde die neue, überarbeitete Berner Spitalliste publiziert. Dafür gibt es ein Lob von der Gesundheitsökonomie.

, 10. Mai 2019 um 14:28
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In den auf der Berner Spitalliste aufgeführten Institutionen wird es in den kommenden 30 Tagen betriebig zu und her gehen. Nicht unbedingt in den Operationssäle und Bettenzimmer, sondern in den strategischen Führungsabteilungen. Denn die Spitäler müssen entscheiden, ob sie mit den Änderungen auf der Spitalliste einverstanden sind, welche sie direkt betreffen.
Die bernische Gesundheitsdirektion (GEF) hat am Freitag die neue kantonale Spitalliste erlassen. Sie tritt am 1. Juli in Kraft. Die Anforderungen dazu wurden dabei erstmals seit fünf Jahren grundlegend überprüft und angepasst. 
In mehreren Bereichen wurden die Anforderungen erhöht - etwa bei den Mindestfallzahlen pro Spital. Ebenso gelten teilweise höhere Anforderung an Ausstattung und den Personalschlüssel. Auf die ganz grossen Neuerung wurde aber verzichtet, wie Spitalamt-Chefin Annamaria Müller gegenüber von Medinside bestätigt. Die Neuerungen seien aus ihrer Sicht recht ausgewogen.
Lob vom Experten
Christoph Schöni vom Verband der öffentlichen Spitäler diespitäler.be, sagt auf Anfrage, die Anforderungen für die Spitalliste seien zusammen mit dem Kanton sowie dem Verband der Privatspitäler überarbeitet worden. Es habe einen Konsens gegeben.
Voll des Lobes ist Gesundheitsökonom Heinz Locher, der früher einst selbst für die bernische Spitalplanung zuständig war. Die Neuerungen seien im Gesamten positiv. «Die Richtung stimmt.» Nun gelte es, dies Vorgaben konsequent umzusetzen.
Welche Spitäler trifft es?
Doch welche Folgen haben die Anforderungen der neue Spitalliste für die 34 Spitalstandorte (fünf davon ausserhalb der Kantonsgrenze) und die beiden Geburtshäuser? Das ist offiziell noch nicht bekannt. Der Kanton Bern will mit der Publikation der eigentlichen Spitalliste bis zum Ablauf der 30-tägige Einsprachefrist zuwarten. Müller sagt einzig soviel: «Jedes Spital muss auf etwas verzichten, das es bisher angebot - sogar das universitäre Inselspital». Bei vielen Spitälern kämen aber auch zusätzliche Angebote dazu.
Sind Spitäler mit der neuen Spitalliste nicht einverstanden und reichen Beschwerde ein, bleibt für sie die alte Liste vorerst in Kraft. Dies bis ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Beim Spitalamt geht man davon aus, dass es bis zu zwei Jahre dauern würde, bis ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen würde.
Hier können alle Anpassungen bei den Vorgaben für die neue Berner Spitalliste nachgelesen werden.
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