Sympany-Chef Michael Willer legt noch ein Brickett nach: Wenn mit dem Universitätsspital Basel (USB) bis Ende Monat keine Einigung über die Abgeltung für Zusatzversicherte erzielt werde, drohen den Privat- und Halbprivatversicherten die Kürzung von Leistungen.
Dies berichtet die
Basellandschaftliche Zeitung. Im Gespräch mit Medinside von Mitte Woche erklärte der Sympany-Chef noch, dass er gerade das vermeiden möchte. Dies im Unterschied zu Helsana, die ihre Halbprivat- und Privatversicherten darauf hingewiesen hat, dass im Unispital Basel unter Umständen nicht alle Leistungen vergütet werden können.
Wie berichtet, velangt das USB von Sympany Preise, die im Schnitt um 29 Prozent über den letztjährigen Tarifen liegen. Das USB begründet dies mit dem Argument, dass man gemäss der öffentlich einsehbaren Preisliste abrechne. Man sei dazu gezwungen, weil Sympany den auf Ende 2017 auslaufenden Vertrag nicht erneuert habe.
Das USB pocht auf eine Tariferhöhung
In der Basellandschaftliche Zeitung kommt auch USB-Finanzchef Martin Gerber zu Wort. Er sagt, Sympany habe für einen neuen Vertrag eine Preisreduktion um 10 Prozent gegenüber 2017 gefordert. Dies sei für das Unispital nicht akzeptabel gewesen. Mitte September habe dann Sympany eine Nullrunde verlangt, was aber das USB ebenfalls nicht akzeptieren könne. Nötig sei eine Erhöhung von 3 bis 5 Prozent.
Nicht nachvollziehbar ist freilich, weshalb ein Spital für Halbprivatpatienten höhere Tarife verlangt. Denn es ist unbestritten, dass der Mehrwert einer Halbprivatversicherung gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zunehmend erodiert.
Mehr und mehr Eingriffe werden heute ambulant statt stationär durchgeführt, was aber über die Spitalzusatzversicherung nicht abgegolten wird. Und zudem unterscheidet sich der Zimmerkomfort, also die Hotellerie insgesamt, bei Halbprivatpatienten kaum mehr vom Komfort bei Grundversicherten.
Die Rolle der Finma im Tarifstreit
Sympany-Chef Michael Willer sagt, er dürfe das vom USB verteidigte Abrechnungsmodell schon aufgrund der Auflagen der Finanzmarktaufsicht (Finma) nicht akzeptieren. Heinz Locher, Gesundheitsökonom aus Bern, gibt ihm Recht.
Während die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beaufsichtig wird, obliegt die Aufsicht privater Versicherungen der Finma. Sie genehmigt Produkte und Prämien. Die gesetzliche Grundlage dazu bietet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dieses bezweckt unter anderem «den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen».
Die Finma verlangt transparente Tarifkonstrukte, die vor Missbrauch schützen. Man spricht von Bottom-up-Verträgen, bei welchen ersichtlich ist, wie sich der Mehrwert der einzelnen Leistungen bei einer Halbprivatversicherung beziffert.
Und schliesslich verletzen die Top-down-Verträge auch das Krankenversicherungsgesetz (KVG), namentlich den Tarifschutz gemäss Artikel 44. «Die Leistungserbringer müssen sich an die vertraglich oder behördlich festgelegten Tarife und Preise halten und dürfen für Leistungen nach diesem Gesetz keine weitergehenden Vergütungen berechnen.»
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