Bericht: Bundesrat will Arbeitsbedingungen in der Pflege detailliert regeln

Geprüft wird unter anderem eine Spannbreite der Arbeitszeit, eine Ankündigungsfrist für Dienstpläne oder mehr Geld für Kurzfrist-Einsätze.

, 25. März 2024 um 01:00
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Das hat Folgen: Demo für die Pflegeinitiative, Bern, Oktober 2021  |  Bild: Unia.
Plant der Bundesrat eine Arbeitszeit-Regelung für das Pflegepersonal? Solche Pläne vermeldet die «NZZ am Sonntag», wobei sie sich auf «eine mit dem Dossier vertraute Person» beruft.
Danach will die Landesregierung beim Gesetz zur Umsetzung der Pflegeinitiative eine Spannbreite festlegen, in der sich die Wochenarbeitszeit bewegen muss.
Beispielsweise würden Pflegende dann nur noch 38 Wochenstunden arbeiten, aber weiterhin einen Lohn für 40 Stunden bekommen.
Laut der Quelle respektive der «NZZ am Sonntag» sieht der Gesetzesentwurf zudem vor, dass schweizweit eine Ankündigungsfrist für Dienstpläne gelten muss – sie soll mindestens vier Wochen betragen. Auch sollen kurzfristige Einsätze höher entschädigt werden, und die Zeit fürs Umkleiden soll bereits als Arbeitszeit gelten.
Das wäre eine bemerkenswert detaillierte Regelung innerhalb einer bestimmten Berufsgruppe: Falls das Gesetz so kommt, wird es wohl starke Debatten auslösen. Im Mai dürfte das Paket in die Vernehmlassung gehen.
Möglich wird solch ein weitgehender Schritt wegen der Pflegeinitiative, die im November 2021 mit 61 Prozent angenommen worden war.
Der neue Verfassungsartikel verpflichtet den Bund unter anderem dazu, Bestimmungen über «die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen» und «anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen» zu schaffen.
  • Eine deutsche Klinik testet einen frischen Ansatz gegen den «Pflexit»: 9 Wochen Ferien fürs gleiche Geld.
  • 38-Stunden-Woche im GZO Spital Wetzikon: Mehr Zeit, mehr Zufriedenheit – doch das Spital befürchtet, dass das zu viel kostet.

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