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In Bern steht die Selbstdispensation wieder zur Debatte
Der jahrelange Konflikt zwischen Apothekern und Ärzten könnte in eine neue Runde gehen: Eine kantonale Motion fordert, dass künftig alle Arztpraxen Medikamente verkaufen dürfen.
, 12. November 2024 um 10:37Regierung will Konflikt vermeiden
- Die ärztliche Medikamentenabgabe ist in der Schweiz kantonal geregelt.
- Während sie in den Westschweizer Kantonen, dem Tessin, Basel-Stadt und Aargau nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, ist sie in vielen Deutschschweizer Kantonen weit verbreitet.
- Im Kanton Bern herrscht eine Mischform: Ärzte dürfen mit entsprechender Bewilligung des Kantons in Ortschaften, in denen die Notfallversorgung mit Medikamenten nicht durch mindestens zwei öffentliche Apotheken abgedeckt ist, eine Privatapotheke betreiben und so die eigenen Patienten uneingeschränkt mit Medikamenten versorgen. Entfällt durch eine Apothekengründung die Voraussetzung zur Führung einer Privatapotheke, so wird dem Arzt für die Liquidation der bestehenden Privatapotheke ein Zeitraum von zehn Jahren eingeräumt.
- Auch ohne Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke können Ärzte Medikamente zur Erstversorgung, bei Hausbesuchen und in Notfällen direkt abgeben.
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