Albert Rösti: «Die Entlöhnung ist nicht das Problem»

Pflegeheime leiden unter dem Fachkräftemangel. Und doch lehnt der Präsident von Senesuisse die Pflegeinitiative, die am 28. November 2021 an die Urne kommt, dezidiert ab.

, 4. November 2021 um 15:15
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Herr Rösti, als oberster Vertreter der privaten Pflegeheime müssten Sie angesichts des Fachkräftemangels alles Interesse haben, dass die Pflegeinitiative durchkommt.

Im Gegenteil: Als Präsident von Senesuisse habe ich alles Interesse, dass der Gegenvorschlag des Parlaments umgesetzt wird.

Gibt’s in Pflegeheimen genügend qualifiziertes Personal?

Nein, die fehlenden Arbeitskräfte sind auch für uns ein grosses Problem. Die Politik hat das Problem erkannt. Mit einer Milliarde Franken, die mit dem Gegenvorschlag in die Ausbildungsoffensive gesteckt würde, hat das Parlament eine sehr grosszügige Vorlage ausgestaltet.

Wäre der Gegenvorschlag wirklich eine gute Lösung, hätten die Initianten ihre Initiative zurückgezogen.

Die wesentlichen Punkte der Pflegeinitiative hat der Gegenvorschlag aufgenommen – mit Ausnahme der Forderung, wonach der Bund Ausführungsbestimmungen über die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen erlassen soll. Darum haben wir erwartet, dass die Initianten ihre Initiative zurückziehen.

Das ist nicht passiert. Und derzeit deutet alles darauf hin, dass sie haushoch angenommen wird.

Wenn das so ist, dann wird in den nächsten Jahren mal nichts passieren, dann fängt die Diskussion im Parlament von vorne an. Mich nimmt Wunder, was die Initianten den Pflegenden in zwei Jahren sagen werden, wenn noch nichts passiert ist. Ich bezweifle, dass das Parlament nochmals gleich grosszügig verfahren wird.

Korrigieren Sie mich: Tritt die Initiative in Kraft, so muss der Bundesrat auf dem Verordnungsweg innert 18 Monaten Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen treffen.

Ja, aber der Bundesrat kann nicht mehr Massnahmen treffen, als er schon heute treffen kann. Ohne Gesetzesgrundlage fehlen ihm die entsprechenden Instrumente. Er kann Promotionsprogramme aufgleisen, damit mehr Personen eine Ausbildung in der Pflege antreten. Viel mehr liegt nicht drin. Vor allem kann er nie all die Mittel sprechen, wie wir sie im Gegenvorschlag definiert haben.

Das Parlament könnte die unbestrittene Ausbildungsoffensive als Gesetzesteil A rasch umsetzen. Die Arbeits- und Lohnfragen könnten später als Gesetzesteil B in Kraft treten. Wie das geht, hat der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm in seiner Kolumne schön dargelegt.

Das Parlament kann vieles. Es kann die Ausbildungsoffensive für dringlich erklären. Ich gehe nicht davon aus, dass das Parlament das machen wird. Es ist frei. Der Ständerat wollte ja deutlich weniger Geld zur Verfügung stellen. Unter dem Druck der Initiative und in der Annahme, sie würde dann zurückgezogen, hat sich der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen. Ich bezweifle, dass es in einer nächsten Verhandlung auch so sein wird.

Mehr als eine Ausbildungsoffensive hat der Gegenvorschlag nicht zu bieten. Die Offensive bringt wenig, wenn die Arbeitsbedingungen nicht stimmen und all die ausgebildeten Pflegefachpersonen nach wenigen Jahren wieder abspringen.

In der Weiterbildung hat der Gegenvorschlag sogar sehr viel zu bieten. Wenn heute eine Fachperson Pflege berufsbegleitend eine tertiäre Ausbildung in Angriff nehmen will, muss sie eine Lohneinbusse in Kauf nehmen. Genau hier setzt der Gegenvorschlag an, indem für diese Personen ein Teil der Lebenshaltungskosten vergütet wird. Wer in den Pflegeberuf einsteigt, hat durchaus die Möglichkeit, sich weiterzubilden.

Womit noch nicht gesagt ist, dass gleichzeitig die Arbeitsbedingungen besser werden.

Doch. Die Arbeitsbedingungen haben einen direkten Zusammenhang mit der Anzahl der Pflegefachpersonen. Viele klagen zu Recht wegen der vielen Überstunden, wegen dem Stress und den zusätzlichen Belastungen.

… und der ungenügenden Entlöhnung.

Die Entlöhnung ist entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht das Problem. Die Probleme sind – wie gesagt - die fehlenden Arbeitskräfte und der damit einhergehende Stress.

Viele Pflegefachpersonen sehe das anders.

Im Quervergleich zu anderen Berufsgattungen schneiden Pflegefachpersonen mit Löhnen von 6000 Franken gut ab. Das gilt nicht für die Unterqualifizierten und es gilt nicht für Fachpersonen Gesundheit, die sich weiterbilden wollen.

So oder so: Die Pflegeinitiative kommt durch. Wie stellt sich Senesuisse darauf ein?

Wir haben alles Interesse daran, dass es möglichst bald zu einer Ausbildungsoffensive kommt. Der Personalmangel ist unbestritten. Es müssen mehr Fachleute ausgebildet werden. Also werden wir nicht diejenigen sein, die die Umsetzung verzögern.

Werden Sie somit als SVP-Nationalrat alles daransetzen, dass die Initiative möglichst rasch umgesetzt wird?

Das habe ich nicht gesagt. Die Löhne in die Verfassung zu schreiben – das ist nicht der richtige Weg für die Schweiz. Lohnverhandlungen gehören auf die Ebene der Kantone und der Sozialpartner. Die Initiative kann die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone nicht aushebeln. Sie hat höchstens einen Weisungscharakter an die Kantone, damit sie bei den Arbeitsbedingungen vorwärts machen. Aber es kann nicht sein, dass der Bund am Schluss Stellenpläne vorschreibt.

Lohnverhandlungen sei Sache der Sozialpartner, sagen Sie. Doch im Gesundheitswesen ist alles derart reguliert und vorgegeben, dass ein Pflegeheim als Arbeitgeber nicht viel ausrichten kann.

Natürlich reden hier auch die Kantone mit, aber sicher nicht der Bund. Es kann schlicht nicht sein, dass die Regelung von Abgeltungen über die ganze Schweiz in der Verfassung uniform festgelegt wird.

Eigentlich könnte man sagen, der Fachkräftemangel komme Heimen und Spitälern nicht ungelegen – besonders den privaten. Sie können so Lohnkosten einsparen und die Schuld dem Arbeitsmarkt zuschieben.

Da widerspreche ich vehement. Wir haben eine Charta, die wir allen Heimen zur Befolgung unterbreiten. Die Lebensqualität der Bewohner steht an oberster Stelle. Und selbstverständlich können wir dieses Ziel nur mit motivierten und qualifizierten Mitarbeitern bewerkstelligen. Deshalb hat Senesuisse am Gegenvorschlag mit der grosszügig ausgestalteten Ausbildungsinitiative intensiv mitgearbeitet.

MiGeL ist in Kraft

Seit gut einem Jahr ist SVP-Nationalrat Albert Rösti Präsident von Senesuisse, dem Verband wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeeinrichtungen der Schweiz. Im Gespräch mit Medinside erklärt der ehemalige SVP-Parteipräsident in seinem Büro in Uetendorf, dass in den Vorstandssitzungen nicht nur über Corona und die Pflegeinitiative geredet wurde.
Ein ganz wichtiges Dossier sei die ganze MiGeL-Geschichte, die nach langem Hin und Her nun zum Abschluss gebracht werden konnte und sich in der Umsetzung befindet. MiGeL steht für Mittel- und Gegenständeliste. Hier geht’s darum, dass das Heim die Verbrauchsmaterialen selber abrechnen kann und nicht jedesmal eine ärztliche Verordnung braucht. «Das ist ein grosser Fortschritt», sagt Rösti.
Mit der Inkraftsetzung der Verordnungsänderung ab 1. Oktober 2021 übernimmt die Grundversicherung die Kosten der Mittel und Gegenstände unabhängig davon, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. 
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