Zur Behandlung von Halbprivat- und Privatpatienten hat das Universitätsspital Basel (USB) mit dem Krankenversicherer Sympany keinen Vertrag. Oder besser: keinen Vertrag mehr. Sympany kündigte den Vertrag auf Ende 2017, um nicht nur neue Tarife, sondern um insbesondere ein neues Vertragsmodell auszuhandeln.
Preisaufschlag von 29 Prozent
Dieser vertragslose Zustand scheint nun das USB dazu zu nutzen, um irgendwelche Fantasiepreise zu verlangen. «Unsere Analyse auf Basis der Daten des USB hat ergeben, dass dieses im Jahr 2018 um 29 Prozent höher mit Sympany abrechnet, als dies mit dem im Jahr 2017 gültigen Tarif der Fall gewesen wäre», erklärt Michael Willer im Gespräch mit Medinside.
Wie der CEO der Sympany weiter erklärt, scheiterte die bisherige Vertragserneuerung, weil das USB die Auflagen der Finanzmarktaufsicht (Finma) zur Preistransparenz immer noch nicht umgesetzt habe – dies im Unterschied zu allen anderen Universitäts- und Zentrumsspitälern, inklusive des Kantonsspitals Baselland.
Zweitens scheiterten laut Willer die Verhandlungen, weil das USB im Vergleich zu 2017 massiv höhere Preise im Vergleich zu 2017 gefordert hat.
Sympany-Angebot liegt unter der Benchmark
Dies sieht das USB anders. Sprecher Thomas Pfluger erklärte der
Basler Zeitung, die Differenzen mit der Sympany seien noch zu gross: «Das Tarifangebot, das uns die Sympany gemacht hat, liegt deutlich unter dem, was alle anderen Versicherer zu zahlen bereit sind». Das Angebot liege aber auch deutlich unter der Benchmark mit den anderen Universitätsspitälern der Schweiz.
Wie das USB auf Anfrage bestätigt, zeichnen sich mit den anderen Versicherern mit vertragslosem Zustand Lösungen ab: Mit Assura und Concordia seien die Verträge abgeschlossen worden. Mit Group Mutuel und Helsana befinde man sich auf der Zielgeraden.
25 Prozent der Spitalkosten von Sympany entfallen auf das USB
Doch für keine dieser Kassen ist der vertragslose Zustand so gravierend wie für Sympany. «Die erfrischend andere Versicherung», so ihr Slogan, ist in Baselstadt Marktführer. «25 Prozent unserer Spitalkosten fallen im USB an», sagt Michael Willer, «50 Prozent in Baselstadt».
Wie an
dieser Stelle berichtet, streiten Spitäler und Krankenkassen nicht nur über die Höhe des Tarifs, sondern insbesondere auch über die Tarifstruktur. Bottom-up statt Top-down lautet die Stossrichtung.
Bis anhin operierten die Spitäler nach dem Top-Down-Prinzip, einem undurchsichtigen Modell, das die Finma nicht mehr tolerieren will. Sie verlangt den Bottom-up-Ansatz, bei dem der Mehrwert einer Zusatzversicherung klar ausgewiesen ist.
Wie aus gut informierter Quelle zu erfahren ist, tun sich das USB und insbesondere ihre Ärzte schwer mit diesem Bottom-up-Modell. Die Ärzte beharren immer noch auf dem uralten Ärzteeinzeltarif SLK, der seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst wurde. Bei gewissen Verträgen, die nun mit den anderen Krankenkassen abgeschlossen wurden oder vor dem Abschluss stehen, sei die Mehrleistung der Ärzte nicht transparent.
«Das USB verletzt die Aufklärungspflicht»
In den ersten drei Monaten des Jahres erteilte Sympany wie bis anhin Kostengutsprachen für Behandlungen im USB auf Basis der Tarife 2017. «Damit haben wir uns gegenüber dem USB bereit gezeigt, für den unbestrittenen Teil der Forderung Rechtssicherheit zu schaffen,» erklärt Sympany-CEO Michael Willer. Doch seit April habe das USB Anfragen für Kostenbeteiligungen bewusst eingestellt.
Ohne Anfragen für Kostenbeteiligungen werde Sympany vom Informationsfluss abgeschnitten. «Wir erfahren nicht, wenn Versicherte sich im USB behandeln lassen und haben keine Möglichkeit, Patienten im Vorfeld über die Situation zu informieren oder ihnen gegebenenfalls Alternativen vorzuschlagen.»
So werden die Patienten über die Situation nicht, zu spät oder ungenügend aufgeklärt. «Sie wissen nicht, dass sie aufgrund des vertraglosen Zustandes mit ungedeckten Kosten konfrontiert werden könnten.» Diese Tatsache sei Sympany durch Rückmeldungen von Patienten bestätigt worden. «Das USB ist aber gesetzlich verpflichtet, die Kunden über die Höhe der ungedeckten Kosten zu informieren. Es verletzt die Aufklärungspflicht.»
Und trotzdem hat Sympany laut Willer bisher ihre Versicherten schadlos gehalten und ihr Leistungsversprechen erfüllt.