Kanton beschlagnahmt Privatklinik

Der Kanton Freiburg kann im Zuge der Coronavirus-Krise über Personal, Material und Infrastruktur der Privatkliniken verfügen - und die Ressourcen verteilen.

, 23. März 2020 um 07:13
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Die Clinique Générale von Swiss Medical Network (SMN) wird vorübergehend geschlossen. | Swiss Medical Network 
Die Freiburger Regierung hat eine Verordnung beschlossen, welche ihr erlaubt, über das Personal und Material der zwei Privatkliniken in der Stadt Freiburg zu verfügen. Die Ressourcen, etwa Desinfektionsmittel, Masken und Medizinbekleidung, kann die Regierung je nach gesundheitlichen Prioritäten verteilen. Damit soll der erwartete Ansturm an Corona-Patienten bewältigt werden können.
Die Clinique Générale von Swiss Medical Network (SMN) wird im Zuge dieser Verfügung geschlossen. Die letzten Patienten haben das Spital am Sonntag verlassen. Und die 40 Pflegefachleute werden das Personal im Kantonsspital Freiburg (HFR) unterstützen, wo die 12 Betten in der Intensivstation auf 50 erhöht werden sollen. Gleichzeitig wird die Geburtsabteilung des Kantonsspitals in die Privatklinik Daler verlegt. Auch die Chirurgie soll in das Daler verlegt werden.

Öffentliche und private Spitäler zur Zusammenarbeit verpflichtet

In der Verordnung des Bundesrates steht, dass die Kantone private Spitäler und Kliniken verpflichten können, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Patienten zur Verfügung zu stellen. Auch der Kanton Aargau hat inzwischen Massnahmen zur Verteilung und Triagierung angeordnet: Intensivpflichtige Behandlung werden mit erhöhter Kapazität in den beiden Kantonsspitälern, in der Hirslanden-Klinik Aarau und im Spital Muri durchgeführt. Alle Spitäler mit Leistungsauftrag sind zudem verpflichtet, Covid-19-Patienten aufzunehmen, inklusive Reha-Kliniken und Psychiatriespitäler.
Auch im Kanton Genf verpflichten sich die Unikliniken (HUG), das Notfallnetzwerk und die Privatkliniken zur Zusammenarbeit, um die Corona-Krise bestmöglich zu meistern. Vorübergehend werden wie auch in anderen Kantonen nur Eingriffe durchgeführt, die nicht um mehr als drei Monate verschoben werden können. Chirurgen im Kanton Genf dürfen laut einer Mitteilung in den verfügbaren Operationssälen im Kanton Genf praktizieren. Und alle verfügbaren Pflegekräfte und Ärzte können in andere Spitäler und Kliniken zugewiesen werden. 

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