Pflegenotstand: SBK-Sektion fordert 20 Massnahmen

Bei ungeplanten Einsätzen sollen die Zeitgutschriften verdoppelt werden - und 19 weitere Forderungen, wie sie die SBK-Sektion ZH/GL/SH in einem Positionspapier formuliert.

, 9. August 2022 um 08:43
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Die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals sollen verbessert werden. | Bild: SBK-Sektion ZH/GL/SH.
Die Pflegeinitiative ist Ende November angenommen worden. Die Umsetzung erfolgt aber nicht von heute auf morgen. Und vor allem will der Bundesrat die Initiative in zwei Etappen umsetzen, was der SBK - der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner bedauert.
So oder so sind auch Kantone und Gemeinden in der Pflicht. So hat die SBK-Sektion Zürich/Glarus/Schaffhausen ein Positionspapier erarbeitet mit konkreten Forderungen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Konkretisierung der Umsetzung – ohne dabei auf den Bund zu warten. Der Pflegenotstand ist eine Tatsache. Dessen Behebung geht nicht ohne konkrete Massnahmen. Hier sind sie:
  • Bei ungeplanten Einsätzen sollen die Zeitgutschriften verdoppelt werden.
  • Die bisherigen Zulagen sind massiv zu erhöhen (Zeit und Geld).
  • Bereitschafts- und Pikettdienste müssen adäquat vergütet werden.
  • Nachtdienste für Mitarbeitende über 60 Jahre sollen freiwillig werden.
  • Dienstpläne sind immer als verbindlich zu betrachten und dürfen nur im Einverständnis mit den Angestellten verändert werden (Dienstplanstabilität).
  • Mitwirkungsrechte der Angestellten bei der Kompensation von Mehr-/ Minusstunden.
  • Bildung oder Erweiterung interner Pools, zur Abdeckung von personellen Kurzzeitausfällen, insbesondere aber auch bei Langzeitausfällen.
  • Bettenkapazitäten müssen bei Personalausfällen reduziert werden.
  • Die Betriebe stellen sicher, dass Arbeits- und Familienleben in Übereinstimmung gebracht werden.
  • Neue, flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen Angestellte mitgestalten könnten, sind zu fördern.
  • Spitex-Organisationen und insbesondere freiberuflich Pflegende müssen von Bürokratie entlastet werden: Sie benötigen keine Arztverordnungen mehr und der administrative Aufwand mit den Kostenträgern ist deutlich zu reduzieren.
  • Die Betriebe stellen eine angemessene Nurse-to-Patient Ratio gemäss internationalen Guidelines und Patientinnengruppen sicher. Die Stellenschlüssel werden entsprechend erhöht.
  • Wiedereinsteigerkurse, Fort- und Weiterbildungen werden durch die Kantone und Gemeinden subventioniert und sind für die Teilnehmenden kostenlos.
  • Erhöhung des Fort- und Weiterbildungsangebots sowie Reduktion der Selbstbeteiligung.
  • Ausbildungslöhne müssen generell aber insbesondere für den Quereinstieg attraktiver werden. 
  • Die Löhne der Berufsanfängerinnen werden insgesamt angehoben, um den Berufseinstieg attraktiver zu machen.
  • Die Mitarbeitenden der Gesundheitsbetriebe werden personalrechtlich speziell gefördert und unterstützt: Minimalstandards werden nicht unterschritten und sind in GAV gemeinsam mit den Sozialpartnern (insbesondere mit dem SBK) zu verhandeln.
  • Die Pflege als Berufsgruppe ist zwingend in der Geschäftsleitung der Betriebe vertreten.
  • Regelmässige Dialoggremien, Arbeitsgruppen und Fachgremien mit Mitarbeitenden der Basis sind installiert.
  • Die Betriebe entwickeln und fördern den Hierarchieabbau in Richtung «New Work», Holakratie und Soziokratie 3.0, woraus für die Angestellten eine konkrete Verbesserung erwächst oder mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen zu erreichen.
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