Die Zuger Staatsanwaltschaft wirft einer Fachfrau Gesundheit (FaGe) vor, das Berufsgeheimnis verletzt zu haben. Deshalb musste sich die 26-Jährige nun vor dem Strafgericht verantworten. Das regionale Online-Portal «Zentralplus» berichtet ausführlich darüber.
Die Frau, so die Anklageschrift, soll ihre Kollegin teils den ganzen Tag auf dem Laufenden darüber gehalten haben, was in der Klinik gerade abging. So erzählte sie von einem Selbstmord, der sich ereignet hatte, wie die Nachrichtenplattform berichtet. Und sie teilte mit, dass eine schwangere Patientin da sei. Diese sei «älter, aber bitz behinderet, weisch», stand in den Chats etwa zu lesen.
Coiffeuse gab den Tipp
Sie soll auch Bilder von Computer-Bildschirmen verschickt haben, mit Namen von Patienten und deren Diagnosen. Dies geht aus den Nachrichten hervor, die gesichert werden konnten. Die Frau arbeitete in einer psychiatrischen Klinik, wie das Online-Portal weiter schreibt.
Aufgeflogen ist die Angelegenheit, weil eine Coiffeuse der Klinikleitung den Tipp gab, ihre Angestellte leite Patientendaten an Dritte weiter. Die Frisörin wurde in der Folge bedroht, angegriffen – und auch schwer zusammengeschlagen. Demnach habe sich die Frau nicht nur der Verletzung des Berufsgeheimnisses und Widerhandlung des Datenschutzgesetzes schuldig gemacht, sondern auch der Anstiftung zur Drohung und einer Tätlichkeit.
Staatsanwaltschaft fordert Busse
Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb, die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à je 30 Franken zu verurteilen. Sie soll die insgesamt 2’700 Franken aber nur bezahlen müssen, wenn sie innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren wieder straffällig werde. So oder so bezahlen soll sie eine Verbindungsbusse von 540 Franken und eine Übertretungsbusse von 200 Franken.
In einem Fall räumt die Beschuldigte ein, sich mit ihrer Freundin über die Patientin ausgetauscht zu haben, berichtet das Portal «Zentralplus» weiter. In fünf weiteren Fällen bestreite sie aber, dass es in den Chats um Patienten gegangen sei. Vielmehr habe man über gemeinsame Bekannte gelästert.
Diente als Ventil für den harten Job
Die Frau nutzte ihre Freundin als Ventil, um die schweren Situationen zu verarbeiten, so das Argument der Verteidigerin. Der Alltag in der Pflege sei hart, dies wüssten wir alle. «Die Whatsapp-Nachrichten dienten dazu, bei Kräften zu bleiben».
Die Beschuldigte verlor in der Zwischenzeit auf Grund der Vorwürfe ihren Job und war längere Zeit arbeitslos. Sie absolviert nun eine Umschulung.
Einen gewissen Zynismus zu entwickeln, gehört bekanntlich zwar zum Beruf. Mit ihren gefühlslosen, ja menschenverachtenden Nachrichten hat die Fachfrau Gesundheit laut «Zentralplus» den Rahmen des Zulässigen aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber deutlich überspannt. Das Urteil werde den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt, schreibt das Nachrichtenportal.
Strafgericht hat entschieden
Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 62 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt,
wie das Portal «Zentralplus» berichtete. Weil mehrere Opfer nicht bekannt sind, kann das Gericht die Beschuldigte nicht weiter verurteilen,
Das Gericht lehnt es unter anderem auch ab, die Frau wegen eines Verstosses gegen das Datenschutzgesetz zu verurteilen. Sofort fällig wird eine Busse von 400 Franken. Zudem muss die Frau der betroffenen Patientin eine Genugtuungssumme von 2’000 Franken bezahlen. Und von den über 20’000 Franken Verfahrenskosten muss sie einen Drittel tragen.