Die Lebensqualität bewahren, Leiden mildern: Dies gerät in den Fokus der ärztlichen Bemühungen, wenn das Lebensende absehbar wird. Forscher der Universitäten Zürich und Genf haben im Jahr 2013 Ärzte in der Deutschschweiz zu ihrer Praxis am Lebensende befragt.
Ihre nun veröffentlichten Daten zeigen, dass in mehr als vier von fünf erwarteten Todesfällen in irgendeiner Form Sterbehilfe geleistet wurde – am häufigsten als Behandlungsverzicht oder -abbruch, ferner als intensivierte Verabreichung von Schmerzmitteln wie Morphin.
In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wurde der Entscheid gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen gefällt.
- Georg Bosshard, Ueli Zellweger, Matthias Bopp, Margareta Schmid, Samia A. Hurst, Milo A. Puhan, Karin Faisst: «Medical end-of-life practices in Switzerland: A comparison of 2001 and 2013», in: «JAMA Internal Medicine», Februar 2016
- Margareta Schmid, Ueli Zellweger, Georg Bosshard, Matthias Bopp: «Medical end-of-life decisions in Switzerland 2001 and 2013: Who is involved and how does the decision-making capacity of the patient impact?», in: «Swiss Medical Weekly», März 2016
Erarbeitet wurden die Daten unter anderem von Georg Bosshard, Leitender Arzt an der USZ-Klinik für Geriatrie, und Milo Puhan, ordentlicher Professor für Epidemiologie und Public Health an der Universität Zürich. Das Forscherteam untersuchte 2'356 Todesfälle. Davon waren 71,4 Prozent «nicht plötzlich» und «erwartet».
Und nur bei 18 Prozent dieser Fälle wurden im Vorfeld keine medizinischen Entscheidungen getroffen, die den Todeseintritt möglicherweise oder wahrscheinlich beschleunigt haben.
En detail:
- Bei 70 Prozent der erwarteten Sterbefälle wurde auf weitere Behandlungen verzichtet beziehungsweise eine laufende Therapie abgebrochen.
- In 63 Prozent der Fälle kam es zu einer intensivierten Abgabe von Mitteln zur Schmerz- beziehungsweise Symptomlinderung.
- In nur 3 Prozent der Fälle allerdings kam es zu aktiver Sterbehilfe wie Suizidbeihilfe, aktive Sterbehilfe auf Verlangen oder ohne ausdrückliches Verlangen des Patienten.
«Bei etwas mehr als der Hälfte der erwarteten Sterbefälle wurden vor dem Tod mehrere Massnahmen kombiniert», fasst Co-Autor Matthias Bopp die Ergebnisse weiter zusammen; Bopp arbeitet am Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich.
Die Studie untersuchte auch die sogenannte terminale Sedierung, also den Einsatz von Beruhigungsmitteln mit dem Ziel, den Patienten kurz vor dem Tod in einen kontinuierlichen Tiefschlaf zu versetzen. Dabei zeigte sich: 2013 wurde dieses Mittel in der Deutschschweiz beinahe viermal häufiger angewandt als 2001; der Wert wurde damit höher als in Belgien oder den Niederlanden, zwei Ländern, die in der Sterbehilfe-Wahrnehmung ähnliche Positionen haben wie die Schweiz.
Wie steht es um die Kommunikation?
Wie häufig Patienten und Angehörige bei den Entscheidungen am Lebensende einbezogen? Dies ein weiteres Hauptthema der Studie von Bosshard, Zellweger, Bopp et al. Bei den nicht urteilsfähigen Patienten wurden die getroffenen Entscheidungen nur in jedem zehnten Fall besprochen; bei den voll urteilsfähigen Patienten geschah dies in fast drei von vier Fällen.
Werden auch Gespräche mit Angehörigen und frühere Willensäusserungen des Patienten berücksichtigt, kommt es bei nicht urteilsfähigen Patienten in vier von fünf Fällen zu einer gemeinsamen Entscheidung und bei voll Urteilsfähigen in rund neun von zehn Fällen.
«Es werden noch einige medizinische Entscheidungen gefällt, ohne dass der Arzt diese mit dem Patienten oder seinem Umfeld vorgängig bespricht» kommentiert USZ-Arzt Georg Bosshard: «Wenn es gelingt, die Kommunikation zwischen Arzt, Patient und Angehörigen zu verbessern und solch heikle Entscheidungen wann immer möglich gemeinsam zu treffen, führt dies zu einer besseren Situation für alle Betroffenen.»