«Mit grossem Befremden» reagiert die
Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie auf den Tarmed-Eingriff des Bundesrates. Das Paket sei «schädlich, unsachgerecht und für die Kardiologen unverhältnismässig»; mittel- und langfristig entspreche es nicht den offiziellen WZW-Kriterien.
Interessanterweise argumentieren die Kardiologen recht ähnlich wie das Luzerner
Kantonsgericht, welches letzte Woche den Tarmed-Eingriff von 2014 zurückwies. Denn auch sie bringen das Argument vor, dass der Medizinaltarif nicht für aktuelle politische Zwecke eingesetzt werden dürfe – sondern dass er den spezifischen Aufwand für gewisse Leistungen abbilden müsse.
Man wisse durchaus, dass der ambulante Tarif an die aktualisierten Kostendaten angepasst werden muss, kommentieren die Herzspezialisten. Doch dass der Bundesrat dabei gleich auch 700 Millionen Franken pro Jahr einsparen will, zeige eines: nämlich «dass es ihm nicht um einen sachgerechten und zweckmässigen Eingriff, sondern um eine rein politische Intervention geht».
Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von Michael Zellweger (SGK-Präsident), Giovanni Pedrazzini (Tarifkommission SGK) und Urs Kaufmann (Past-Präsident SGK). Die drei Herzspezialisten äussern weiter auch die Befürchtung, dass der Eingriff das Sparziel und die Hoffnung auf günstigere Prämien ohnehin verfehlen werde. Schliesslich seien Prämien und Kosten nicht linear verknüpft.
Radikale Reduktion der Kontaktzeit
Auf der anderen Seite könnte die massive Entwertung der spezialärztlichen Tätigkeit «erhebliche Konsequenzen auf die Qualität und das Angebot in den Praxen wie auch in den spitalambulanten Sektoren haben: einzelne Leistungen werden entweder nicht mehr angeboten oder nur noch von Hilfspersonal ausgeführt werden können, sodass es zu einer radikalen Reduktion der Arzt/Patienten-Kontaktzeit kommen wird».
Zu befürchten sei auch, dass Spitäler ihr ambulantes Angebot und ihren Weiterbildungsaufwand nach Bersets Eingriff senken werden.
«Nicht nachvollziehbar» — «unfair»
Insgesamt kommen die Experten der Fachgesellschaft zum Schluss, dass eine nicht hochspezialisierten Kardiologiepraxis mit einer Umsatzsenkung von 15 Prozent konfrontiert sein dürfte; dies nachdem schon der erste Regierungseingriff von 2014 zu einer durchschnittlichen Einbusse von 5 Prozent geführt hatte.
«Diese massive Umsatzkürzung ist nicht sachgerecht, nicht nachvollziehbar, unfair und wird einige Praxen in betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten bringen», so der Kommentar dazu.
Und so endet die Vernehmlassungsantwort mit dem Satz: «Die Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie lehnt den aktuell in der Vernehmlassung vorgeschlagenen bundesrätlichen Eingriff im TARMED entschieden ab.»
Bei folgenden Massnahmen befürchten die Kardiologen erhebliche Einbussen:
1. Vereinheitlichung der quantitativen Dignitäten, Dignitätsfaktor von 0,968.
Kommentar: Die Hinabstufung des Weiterbildungsaufwandes eines hochspezialisierten Kardiologen auf den eines Grundversorgers negiere den Grundsatz einer liberalen Gesellschaft, wonach ein höherer Aufwand besser belohnt wird. Der Schritt verhöhne auch die Forderung nach Qualität.
2. Senkung der Minutagen bei Belastungs- und Holter-EKG.
Kommentar: Die zeitlichen Anforderungen eines richtliniengetreuen Belastungs-EKG hätten sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert – insbesondere der nicht technische, klinische Anteil. Andererseits sei der administrative Aufwand pro Patient gestiegen. Auch habe sich der Aufwand zur Beurteilung eines Holter-EKG seit der Einführung von Tarmed nicht wesentlich verkürzt.
3. Erhöhung der «ärztlichen Produktivität» in den Operationssparten, was einer Senkung des Taxpunktes für die ärztliche Leistung gleichkommt; 52 betroffene Tarifpositionen.
Kommentar: Grundsätzlich habe sich an den Abläufen und an der Tatsache, dass der invasive tätige Kardiologe vor und nach dem Eingriff anwesend sein muss, in den letzten zwei Jahrzehnten nichts geändert. Einzelne technische Vereinfachungen würden etwa durch die zunehmende Komplexität der älter werdenden Bevölkerung und die bürokratischen Anforderungen von Versicherern und Staat mehr als zunichtegemacht.
4. Elimination der «Leistung im engeren Sinn» bei CT- und MRI-Untersuchungen.
Kommentar: Die SGK nennt diesen Entscheid «schockierend und inakzeptabel». MRI und CT spielten eine zunehmend wichtigere Rolle in der Beurteilung komplexer Herzkrankheiten. Die «völlig willkürliche Negierung dieser spezialärztlichen Tätigkeit» werde wichtige Leistungen praktisch verunmöglichen – oder die Verschiebung zu Institutionen auslösen, welche die Bilder im Ausland interpretieren lassen.
5. Absenkung der Kostensätze der Technischen Leistung von Sparten mit höheren Investitionskosten für Anlagen – was unter anderem die Kardangiografie trifft.
Kommentar: Zwar habe die Entwicklung die Senkung des Preises gewisser Hauptgeräte ermöglicht, die Infrastruktur in einem Herzkatheterlabor sei jedoch in den letzten 10 bis 15 Jahren viel aufwändiger und teurer geworden – Stichwort Digitalisierung.
6. Wegfallen des Zuschlages von 10 Prozent auf Verbrauchsmaterialien und Implantate.
Kommentar: Die Bewirtschaftung des medizinischen Materials in den OP-Sälen und Herzkatheterlabors ist aufwändig. Zur Sicherstellung der Versorgung sei eine aufwändige Logistik nötig, deren Kosten gedeckt sein müssen. Da der Handlingaufwand nicht proportional mit dem Preis der Materialien steige, könnte jedoch statt der Streichung des Zuschlags eine Deckelung geprüft werden.