Unispital handelte im Fall Maisano wohl zu voreilig

Ein Sturm im Wasserglas? Die Vorwürfe gegen den Herzchirurgen Francesco Maisano haben sich in Luft aufgelöst.

, 1. März 2021 um 07:23
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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat das Strafverfahren gegen Francesco Maisano eingestellt. Der Vorwurf der Urkundenfälschung und Datenbeschädigung gegen den ehemaligen Leiter der Zürcher Herzchirurgie hat sich nicht bestätigt, wie der «Sonntags Blick» gestützt auf die Einstellungsverfügung berichtet.
Das Universitätsspital Zürich (USZ) warf dem bekannten Herzchirurgen vor, während seiner Beurlaubung auf das interne Computer-System zugegriffen und Akten manipuliert zu haben. Das Spital reichte im August 2020 medienwirksam eine Strafanzeige gegen ihn ein. Maisano wurde erst Mitte November erstmals mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert. 

Unispital rechtfertigt sich

Francesco Maisano habe auf die Akten zugreifen müssen, um seine Stellungnahme vor dem Hintergrund der «Whistleblower-Affäre» vorzubereiten. Es habe sich um ein «explizit angefordertes» Dokument der Anwaltskanzlei Walder Wyss gehandelt, steht in der Einstellungsverfügung der Strafverfolgungsbehörde. 
Ein klärendes Gespräch mit dem inzwischen abgetretenen Herzchirurgen hätte wohl genügt, um den Sachverhalt innert kürzester Zeit aufzuklären. Das USZ rechtfertigt sich gegenüber der Zeitung, es sei gesetzlich verpflichtet, «strafbare Handlungen anzuzeigen, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht besteht».  
Der Entscheid ist rechtskräftig. Maisano erhält eine Entschädigung von gut 7'000 Franken. Trotzdem: Sein hervorragender Ruf und seine Existenz wurden durch die mediale Vorverurteilung fast vollständig zerstört. 
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