Radiologen: Bundesgericht segnet Zulassungs-Beschränkung ab

Der Kanton Freiburg darf die Neuanstellung von Radiologen per Verordnung verbieten.

, 21. Oktober 2024 um 01:38
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Die Stadt Fribourg  |  Bild: Janesca on Unsplash
Ein Radiologieunternehmen mit mehreren Standorten sowie ein Radiologe hatten gegen Entscheide der kantonalen Gesundheitsdirektion rekurriert. Diese verbat es ihnen, weitere Radiologen einzustellen, solange nicht jemand mit einer bestehenden Anstellung kündigte. Doch das Bundesgericht schmetterte ihr Anliegen ab: Es befand, dass der Kanton Freiburg korrekt gehandelt habe.
Dies meldeten zuerst die «Freiburger Nachrichten». Dass die Kantone Zulassungsbeschränkungen für gewisse medizinische Spezialitäten erlassen können, ist im Grunde unbestritten. Die Rekurrenten aus Freiburg argumentierten jedoch formaljuristisch: Die Kantonsverfassung besage, dass wichtige Rechtsnormen per Gesetz fixiert werden müssen – und nicht, wie im Fall ihrer Beschränkung geschehen, per Verordnung.

«Un problème financier grave»

Das Bundesgericht jedoch urteilte, dass die Verordnung doch den Vollzug eines höher gelagerten Gesetzes darstelle – nämlich des seit 2021 gültigen, angepassten KVG: Hier seien der Grundsatz und die wesentlichen Elemente der Bedürfnisklausel bereits enthalten.
Ebenfalls abgewiesen wurde der Einwand des Radiologiezentrum und des Radiologen, dass die Zulassungsbeschränkung ihre wirtschaftliche Freiheit einschränke. Darauf stieg das Bundesgericht nicht ein – denn es vertrat «die Auffassung, dass die Bedürfnisklausel ein sozialpolitisches Ziel verfolgt, das im Hinblick auf die Wirtschaftsfreiheit zulässig ist.»
Denn Zulassungsbeschränkungen zielten darauf ab, den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. «Il est en effet de notoriété publique que cette augmentation représente un problème financier grave pour les assurés», so das Urteil: «Aussi, de jurisprudence constante, le Tribunal fédéral considère que la clause du besoin instaurée par l'art.»
BG-Entscheid 9C_538/2023, September 2024.
Zu erwähnen ist, dass ein fast identischer Fall im Kanton Baselland anders verlief und zu einer Volksabstimmung führte. Dort erliess der Regierungsrat ebenfalls per Verordnung Obergrenzen für gewisse ärztliche Disziplinen. Die Hirslanden Klinik Birshof zog dies vor das Kantonsgericht – und bekam im Frühjahr 2023 Recht: Das Baselbieter Gericht befand, dass eine umfassendere gesetzliche Anpassung nötig sei.
Die Revision erreichte dann im Parlament nicht das nötige Quorum; deshalb wurde die Sache unlängst dem Volk vorgelegt: Im September segneten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Gesetz ab, das den Ärztestopp festschrieb.
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