Immer mehr Organspenden von Verstorbenen

200 Organspenden verzeichnete Swisstransplant letztes Jahr – so viele, wie noch nie zuvor.

, 1. Mai 2024 um 07:01
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Ein gespendetes Organ wird an seinen Bestimmungsort transportiert. | zvg
Letztes Jahr willigten 225 Familien ein, dass ihren verstorbenen Angehörigen gemäss deren Willen Organe entnommen werden dürfen. Diese Zahl sei hoch, meldete die Spende-Organisation Swisstransplant. Denn die Ablehnungsrate betrage 58 Prozent.

675 Personen erhielten ein Organ

Von den 225 Verstorbenen wurden 200 effektiv zu Organspendern. Bei 25 Verstorbenen konnten letztlich keine Organe zugeteilt werden. Da jeweils mehrere Organe entnommen werden, erhielten 675 Personen auf der Warteliste erhielten ein Spende-Organ - in den häufigsten Fällen eine Niere.
Die Todesursachen der 200 Spender waren in 83 Fällen Sauerstoffmangel, in 82 Fällen eine Hirnblutung oder ein Hirnschlag, in 30 Fällen ein Schädel-Hirn-Trauma und in den restlichen 5 Fällen eine andere Ursache.

Lebenspenden gehen zurück

Wenig oft, nämlich nur 110 Mal, kam es vor, dass Lebende Nieren- oder Leberspenden machten. 26 Organe von spendenden verstorbenen Personen aus der Schweiz wurden ins Ausland exportiert, weil es in der Schweiz keine passenden Empfängerinnen oder Empfänger gab.
Die Entwicklung der Zahl der Organspenden ist sehr unterschiedlich: Letztes Jahr musste Swisstransplant noch bekanntgeben, dass die Zahl der Spendewilligen sinke. Hingegen gab es im Jahr zuvor, also 2021, einen neuen Rekord: Damals waren es 166.

Neue Widerspruchsregelung kommt später

Derzeit arbeitet der Bund daran, die vom Volk genehmigte so genannte Widerspruchsregung einzuführen. Mit der Widerspruchsregelung wird es möglich sein, einer Person nach ihrem Tod Organe, Gewebe und Zellen zu entnehmen, sofern sie sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat.
Dazu braucht es ein Register, in dem ein Widerspruch oder eine Zustimmung zur Organspende erfasst werden kann. Damit jede registrierte Person zuverlässig identifiziert werden kann, setzt der Bund auf die elektronische Identität (e-ID) als Identifikationsmittel.

Frühestens 2026

Doch das Bundesgesetz über die elektronische Identität wird frühestens 2026 in Kraft treten. Bis dahin müssen Spendewillige ihre Bereitschaft in anderer Form zum Ausdruck bringen, etwa via eine Organspende-Karte.
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