In einem Jahr startet die Ausbildungsoffensive

Spitäler, Spitex und Heime erhalten bald mehr Geld für die Ausbildung. Dafür verantwortlich sind die Kantone, aber der Bund zahlt ihnen bis zur Hälfte daran.

, 23. August 2023 um 13:34
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Symbolbild: Berner Bildungszentrum Pflege.
Ein Teil der Pflegeinitiative wird in einem Jahr umgesetzt: Während acht Jahren zahlt der Bund bis zu 470 Millionen Franken, damit die Pflegeausbildung attraktiver wird.

Spitäler und Heime erhalten Geld

Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen erhalten Beiträge, mit welchen sie ungedeckte Kosten in der praktischen Ausbildung von diplomierten Pflegefachkräfte decken können.
Unterstützt werden auch weitere Massnahmen: etwa Ausbildungsverbünden oder Ausbildungsstationen. Beiträge erhalten zudem die höheren Fachschulen und Fachhochschulen, damit sie die Zahl der Ausbildungsabschlüsse erhöhen können.

Auch Geld direkt für Lernende

Schliesslich erhalten angehende Pflegefachpersonen während ihrer Diplomausbildung Geld, falls sie ihren Lebensunterhalt sonst nicht sichern könnten.
Umsetzen und auch zur Hälfte bezahlen müssen diese Fördermassnahmen aber die Kantone. Denn sie sind für die Ausbildung der Pflegefachpersonen zuständig.
Die Ausbildungsoffensive startet Mitte 2024. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre können die Kantone Bundesbeiträge beantragen.

Direkte Abrechnung

Das Ausbildungsfördergesetzes Pflege ermöglicht im Weiteren, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen könne; etwa für Abklärungen, Beratungen, Koordination und die Grundpflege.

Neue Langzeitpflege-Modelle

Mit einem weiteren Förderprogramm von acht Millionen Franken unterstützt der Bund neue Modelle in der Grundversorgung mit dem Schwerpunkt auf der Langzeitpflege. Die Förderung solcher Projekte beginnt ebenfalls nächstes Jahr und dauert vier Jahre.

Pflegeinitiative

Die Initiative «Für eine starke Pflege» wurde 2021 angenommen. Der Bundesrat setzt sie in zwei Etappen um. Die erste Etappe beginnt nächstes Jahr.
Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen, Entschädigungen für kurzfristige Arbeitseinsätze, oder die Pflicht über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Dazu wird der Bundesrat nächsten Frühling einen Vorschlag machen.

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