Nachdem das Parlament kurz vor Weihnachten gegen eine Fortsetzung des so genannten «Ärztestopps» ausgesprochen hatte, schwenken nun offenbar alle relevanten Instanzen auf eine Zwischenlösung ein: Auch der Bundesrat spricht sich deshalb für das vom Parlament vorgeschlagene dringliche Bundesgesetz aus, das die derzeit geltende Zulassungssteuerung nochmals verlängern will – bis im Sommer 2019.
Parallel dazu sollen jedoch neue Wege aufgezeigt werden, mit welchen eine Gesundheitsversorgung in hoher Qualität gesichert und gleichzeitig die Kostenentwicklung eingedämmt werden kann. Die Formulierung,
veröffentlicht vom BAG, kommt also beiden Seiten entgegen – sowohl der Forderung der Ärzteschaft nach qualitativen Zulassungs-Regeln wie der Forderung der Kassen nach effizienter Kostendämpfung.
«…weiterhin die Möglichkeit haben»
«Die Kantone sollen weiterhin die Möglichkeit haben, den ambulanten Bereich innerhalb der Krankenversicherung zu steuern und die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten bei Bedarf einzuschränken», erklärt der Bundesrat seine Unterstützung für die Zwischenlösung.
Im Hintergrund steht, dass Anfang Jahr die Gesundheits-Kommissionen von Ständerat und Nationalrat beschlossen, die alte Form des Zulassungstopps mit einem dringlichen Bundesgesetz nochmals für drei Jahre weiterzuführen.
Zwei Wege für neue Lösungen
In seiner Stellungnahme bedauert die Regierung, «dass das Parlament den ausgewogenen und föderalistischen Vorschlag für eine dauerhafte Steuerung des ambulanten Bereichs abgelehnt hat.» Eine Aufhebung der Zulassungsbeschränkung sei keine Option – denn der Bundesrat befürchtet eine erneute massive Zunahme von selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärzten, wie dies bereits 2012 der Fall war.
Zulassungsbeschränkung: Worum geht es?
Noch bis zum 30. Juni 2016 gilt: Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die Zulassung von Ärzten, welche in Arztpraxen oder im ambulanten Bereich von Spitälern tätig sind, zu beschränken.
Solch eine Regelung gibt es seit 2001. Anfang 2012 wurde die Zulassungsbeschränkung aufgehoben – doch damit stieg die Anzahl der Spezialisten, welche zulasten der Grundversicherung abrechnen können, deutlich an.
Aus diesem Grund wurde die Regelung per Juli 2013 erneut in Kraft gesetzt, befristet bis Juni 2016.
Spielraum für die Kantone
Ärztinnen und Ärzte, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bei der Ausgestaltung der Zulassungsbeschränkung verfügen die Kantone über einen Spielraum; so können sie beispielsweise nur für einzelne medizinische Fachrichtungen Einschränkungen erlassen.
Damit die Kantone nach dem Auslaufen der befristeten Regelung im Sommer 2016 den ambulanten Bereich weiterhin steuern können, schlug der Bundesrat dem Parlament im Februar 2015 einen Vorschlag für eine dauerhafte Lösung vor. Das neugewählte Parlament entschied sich im Dezember 2015 aber die Vorlage und lehnte auch eine unbefristete Weiterführung der heute geltenden Zulassungssteuerung ab.
Seither wird eine Alternative und eine Zwischenlösung gesucht.