Ein Drittel der Praxen bezog Kurzarbeitsentschädigung

Arztpraxen begegneten den wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie mit verschiedenen Massnahmen. Ein Bruchteil musste Mitarbeitende entlassen.

, 2. Juli 2021 um 07:48
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Um den von der Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen, haben Arztpraxen am häufigsten Liquiditätshilfen und Kurzarbeitsentschädigung beansprucht. Dies zeigen aktuelle Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS). 
Zwischen März und Oktober 2020 meldeten 35 Prozent der Arztpraxen für ihre Arbeitnehmenden oder andere anspruchsberechtigte Personen Kurzarbeit an. Liquiditätshilfen wie Covid-19-Kredite wurden von 18 Prozent der Arztpraxen bezogen. Nur 2 Prozent haben Mitarbeitende entlassen, wie die Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren zeigt.
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Selbstständigerwerbende stark betroffen

Die am stärksten betroffenen Selbstständigerwerbenden erhielten die meiste Unterstützung: Fast zwei Drittel (60 Prozent) der selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit von Mitte März bis Ende April 2020 einstellen mussten und zwischen Mai und Oktober 2020 nicht mehr auf ihr übliches Tätigkeitsniveau zurückfanden, nahmen mindestens eine der drei vorgesehenen Massnahmen in Anspruch: Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Erwerbsersatz (Härtefallhilfe).
Bei den Selbstständigerwerbenden, die zwischen März und Oktober weniger zu tun hatten als üblich, aber ihre Praxis nicht schliessen mussten, waren es 51 Prozent. Und bei denjenigen, deren Betrieb lediglich von Mitte März bis Ende April reduziert war oder sich über den gesamten Zeitraum von März bis Oktober nicht veränderte, waren es 36 Prozent.
  • Die Pandemie hat 2020 den Betrieb in neun von zehn Arztpraxen beeinträchtigt
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