Fehlamputation: Tessiner Arzt verliert Zulassung

Besonders scharf kritisiert die Aufsichtsbehörde den Versuch, einen Kunstfehler zu vertuschen.

, 17. September 2015 um 09:03
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Ein Chirurg verwechselt zwei Patientinnen – und dabei verliert eine der Frauen ihre Brüste: Der tragische Fall gab diesen Sommer im Tessin viel zu reden. Die fehlerhafte doppelte Mastektomie war am 8. Juli 2014 in der Clinica Sant'Anna in Soregno geschehen, aber erst ein Jahr später bekannt geworden.
Jetzt hat das Tessiner Gesundheitsdepartement die Konsequenzen gezogen und dem operierenden Arzt die Zulassung entzogen. Wie das Dipartimento della sanità e della socialità mitteilt, gilt der Entzug unbefristet und für alle ärztlichen Tätigkeiten, ob frei oder im Anstellungsverhältnis; der Gynäkologe kann aber nach zwei Jahren ein Wiedererwägungs-Gesuch stellen.

Informationspflicht verletzt

Konkret moniert die Aufsichtsbehörde, dass der Arzt nicht genügend Vorkehrungen getroffen habe zur präzisen Identifikation der Patientin – und sopratutto dass er «seine Pflicht, die Patientin und die involvierten Personen richtig zu informieren, in schwerer Weise verletzt» habe. 
Dabei habe er auch falsche Dokumente vorgelegt und Kollegen und Mitarbeiter aufgefordert, ihre Aufgabe, den Fehler mitzuteilen, zu missachten.» (A tal fine ha anche allestito documenti inveritieri e invitato colleghi e collaboratori a disattendere il loro dovere di segnalazione dell’errore occorso).

Dipartimento della sanità e della socialità Ticino: «Provvedimenti adottati nei confronti del dr. med. Piercarlo Rey», September 2015.

Ein derartiges Verhalten sei inakzeptabel. Das Gesundheitsdepartement erinnerte auch daran, dass die Tessiner Staatsanwaltschaft noch parallel ein Strafverfahren durchführt. 
Auch diesmal nannte die Aufsichtsbehörde den Arzt namentlich – nachdem die Staatsanwaltschaft ihn bereits im Juli per Communiqué geoutet hatte. 

«Relevanz der beruflichen Funktion»

Aus zwei Gründen, so die Staatsanwaltschaft damals, halte man es für angemessen, den Mediziner der Öffentlichkeit zu melden («segnalare il nome del medico che ha commesso l'errore chirurgico»): erstens wegen der Relevanz seiner beruflichen Funktion; und zweitens um zu vermeiden, dass falsche Darstellungen kursierten beziehungsweise korrigiert werden müssten.
Konkret geht es darum, dass einer 67jährigen Frau in der Tessiner Genolier-Klinik fälschlicherweise beide Brüste amputiert worden waren. Der Patientin sollte ein kleiner Tumor entfernt werden. Als sie aus der Narkose erwachte, erlebte sie einen Schock – der Arzt hatte eine mastectomia totale bilaterale vorgenommen. Seine Erklärung: Der Tumor hatte sich stärker ausgebreitet als angenommen.

Körperverletzung? Dokumentenfälschung?

Dies war offenbar eine Falschinformation. Arzt wie Klinik mussten inzwischen eingestehen, dass es sich schlicht um eine Verwechslung zweier Patientinnen gehandelt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte seither gegen den Arzt, aber auch gegen die Klinikleitung. Mögliche Vorwürfe könnten auf schwere Körperverletzung lauten, aber auch auf Dokumentenfälschung (die falsche Behauptung, dass man aus medizinischen Gründen beide Brüste habe amputieren müssen, wurde offenbar auch im Operationsrapport festgehalten).
Beim inkriminierten Arzt handelt es sich um einen Gynäkologen, der in Soregno praktiziert. Er studierte in Grenoble und hatte vor seiner beruflichen Tätigkeit im Tessin an den «Hôpitaux du Léman» im französischen Thonon-les-Bains gearbeitet.
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