In 7 Punkten: Was das deutsche E-Health-Gesetz vorsieht

Gestern beschloss das Bundeskabinett in Berlin, wie das elektronische Patientendaten-Management durchgesetzt wird. Hier die Roadmap der nächsten drei Jahre.

, 28. Mai 2015 um 09:59
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«Es gibt viele gute Gründe, künftig Termine einzuhalten, aber keine Ausreden mehr – weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie», sagte Deutschlands Gesundheitsminister Hermann Gröhe gestern vor den Medien. «Der Nutzen für die Patienten ist enorm: Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten sofort von der Gesundheitskarte abrufen können.»
Die elektronische Gesundheitskarte gibt es zwar schon: Seit Jahresbeginn ist sie Pflicht in Deutschland. Doch der Austausch von Gesundheitsdaten und die elektronische Übermittlung ist damit noch immer kaum möglich.
Ein wichtiger Aspekt des gestrigen Beschlusses liegt also im Beschluss an sich: Er startet nun die Durchsetzung des Datenaustauschs auf.
Konkret enthält der Fahrplan folgende Punkte:
1. Test: Zuerst wird das Stammdatenmanagement in Testregionen geübt. Ab Juli 2016 muss das Verfahren dann innert zwei Jahren bundesweit eingeführt werden. Danach, ab 2018, sollen die deutschen Ärzte und Zahnärzte die Stammdaten ihrer Patienten elektronisch verwalten. 
2. Zuckerbrot: Sobald eine elektronische Patientenakte zur Verfügung steht, bekommen Ärzte und Zahnärzte, die sie nutzen, einen Vergütungszuschlag. 
3. Peitsche: Mediziner, die nicht an der Onlineprüfung der Stammdaten teilnehmen, müssen ab Juli 2018 mit pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen rechnen.
4. Notfalldaten: Ab 2018 sollen auf Patientenwunsch Notfalldaten – etwa Allergien oder Vorerkrankungen – auf der Elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Ärzte, welche die Datensätze dafür erstellen, sollen extra entschädigt werden. 
5. Medikationsplan: Ab Oktober 2016 haben Versicherte einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Mittelfristig soll dieser Plan über die Elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. 
6. Elektronische Post: Wer seine ärztlichen Briefe sicher elektronisch übermitteln kann, erhält 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief. Spitäler, die ab Juli 2016 Entlassungsbriefe elektronisch verschicken, erhalten eine Vergütung von 1 Euro pro Brief erhalten. Ärzten soll das Einlesen des elektronischen Entlassbriefes mit 50 Cent vergütet werden. Ab 2018 werden elektronische Briefe nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird.
7. Telemedizin: Um die Nutzung der Telemedizin zu fördern, sollen ab April 2017 Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen finanziert werden.

  • E-Health-Gesetz: Zu den Mitteilungen des Bundesministeriums für Gesundheit

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