Zentralschweizer Kantonsspitäler blitzen vor Gericht ab

Sie müssen Einschränkungen bei viszeralchirurgischen Eingriffen akzeptieren.

, 12. Oktober 2016 um 09:37
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Die Kantonsspitäler von Uri, Schwyz, Zug und Glarus müssen sich der Gesundheitsdirektoren-Konferenz beugen: Diese hatte beschlossen, dass diverse komplexe Eingriffe im Magen-Darm-Trakt nur noch an ausgewählten Häusern durchgeführt werden sollen. Die erwähnten Kantonsspitäler sollten also darauf verzichten.
Dagegen zogen sie vor Gericht. Nun liegt der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vor: Die Beschwerden der Spitäler wurden abgewiesen. Dabei scheiterten sie schon auf formaljuristischer Ebene: Die Kantone seien Mitglied der Gesundheitsdirektoren-Konferenz – und als solche hätten sie gar nicht das Recht, den GDK-Entscheid anzufechten.
Mehr: SRF — «Regionaljournal Zentralschweiz»«Regionaljournal Ostschweiz» 
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